Kreistag
2008/227 Aufwandsentschädigung nach der NKBesVO für Beamtinnen oder Beamte auf Zeit
Beschluss:
Der Kreisrätin/ dem Kreisrat wird mit Wirkung vom 01.01.2009 monatlich eine Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 NKBesVO in der Höhe von derzeit 153,39 € gewährt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
Mitglieder des Kreistags
Kreisausschuss
Sitzungskalender
Terminübersicht nach Gremien
Fachausschüsse
Aufsichtsräte
Sonstige Gremien
Fraktionen und Gruppen
Personenrecherche
Themenrecherche
Login für Kreistagsabgeordnete