25.11.2008 - 5 Wirtschafts- und Finanzplan für den Betrieb Str...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Werks- und Straßenbauausschuss
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 25.11.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
WL Ruth erläutert umfassend den vorliegenden Wirtschafts- und Finanzplan. Im Erfolgsplan werden erstmalig U+I-Mittel (Unterhaltung und Instandsetzung) für Brückensanierungen, Oberflächenbehandlungen, Ingenieurleistungen u. ä. ausgewiesen, die bis 2008 im Unterabschnitt Straßenbau des Vermögensplans des Landkreises in der Haushaltsstelle U+A (Um- und Ausbau) enthalten waren. Begründung hierfür sei, dass diese Kosten nach den HGB-Vorschriften nicht aktivierungsfähig sind.
Neu im Erfolgsplan sind die Nettoabschreibungen für das Infrastrukturvermögen sowie die Zinsen für das vom Landkreis gewährte Innere Darlehen. Ein Teil der Nettoabschreibungen fließt wieder als Tilgung für das Innere Darlehen an den Landkreis zurück, ebenso die Zinsen.
Der Rest von den Nettoabschreibungen in Höhe von 900.000,- wird für Reinvestitionen im Straßenbau verwendet. Unter dem Strich ist festzuhalten, dass durch die neue Darstellungsweise die finanzielle Belastung des Landkreises bei der bisherigen Höhe der bereitgestellten Mittel bleibt (insgesamt 4.636.000,-).
Im Stellenplan 2009 sind lediglich Tarifanpassungen bei zwei Stellen notwendig gewesen. Diese sind durch Neubewertungen verursacht und folgen dem Tarifrecht.
WL Ruth spricht im Rahmen der Vermögensplanberatung zum Straßenbau eine Resolution der Samtgemeinde Scharnebeck zum Ausbau der K 53 Scharnebeck Echem an, die der Werksleitung vorliegt. Die Samtgemeinde drängt darauf, den Ausbau der K 53 noch in 2009 vorzunehmen.
Der Ausbau dieser Kreisstraße ist im Mehrjahresprogramm für 2010 vorgesehen; das Land hat diese Maßnahme ebenfalls im dortigen Bauprogramm für 2010 aufgenommen. Ein Ausbau ohne Fördermittel (VVG) sei nicht möglich. Die Samtgemeinde möchte außerdem, dass die Kreisstraße im Zuge des Ausbaus begradigt werden sollte. Sämtliche vorliegenden Planungen gehen allerdings von einem Ausbau auf vorhanden Streckenverläufen aus. Wegen der sehr problematischen Erdgründe ist dass auch notwendig. Außerdem ist am vorhandenen Streckenverlauf der neue Radweg gebaut worden. Eine Begradigung käme daher nicht in Betracht. Außerdem seien in der jüngeren Vergangenheit diverse Maßnahmen ergriffen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleiste. So sei die gesamte Strecke geschwindigkeitsbegrenzt und entsprechend ausgeschildert worden. Allein 2007 und 2008 wurden Aufschulterungsmaßnahmen mit einem Kostenvolumen von ca. 31.000,- durchgeführt. Daneben wurden Schutzplanken (ca. 17.000,-) aufgestellt.
WL Ruth möchte von den Ausschussmitgliedern wissen, ob Konsens darüber besteht, der Samtgemeinde in diesem Sinne zu antworten.
KTA Thiemann plädiert, dass die Planungen so wie sie sind, beibehalten bleiben sollen.
KTA Hein meint, dass ein Ausbau ohne VVG-Mittel nicht möglich sei.
KTA Köne fragt, warum den Ausschussmitgliedern die Resolution nicht vorliegt.
WL Ruth erwidert, dass es hier nur um die Frage der Verfahrensweise gehe.
KTA Fricke möchte gern eine Ausfertigung des Antwortschreibens als Anlage zum Protokoll, nachdem Herr Nahrstedt und Herr Ruth dieses besprochen haben.
WL Ruth sagt dies zu.
WL Ruth führt ferner zur Querung des Radweges an der K 53 über den Bahnübergang aus, dass SBU seit 1998 wiederholt (insgesamt 13mal) die Bahn an den Ausbau erinnert habe. Mit der Bahn ist Anfang 2007 eine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen worden (Hinweis: nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz werden die Kosten je zu einem Drittel vom Bund, von der Bahn und vom Landkreis getragen, je ca. 27.100,-). Mitte 2006 hat die Bahn noch zugesagt, dass mit dem Ausbau Anfang 2007 gerechnet werden kann. Jetzt hat die Bahn mitgeteilt, dass die dortigen Planungen einen Ausbau frühestens 2014! Vorsehen.
Das war aus Sicht der Werksleitung nicht akzeptabel. Deshalb wurde ein etwas eindringlicheres Schreiben (vom 21.10.2008) an die Bahn gerichtet. Hierauf ist noch keine Antwort eingegangen.
LR Nahrstedt weist auf seine Kontakte zur Bahn hin und wird dieses Problem dort direkt ansprechen.
KTA Pfeiffer denkt an eine Vorfinanzierung der Maßnahme.
WL Ruth sieht hierin erhebliche Probleme, da auch der Bund beteiligt sei. Dies sei keine gute Lösung.
KTA Barufe meint, dass vor dem Hintergrund des vorgesehenen Ausbaus der Kreisstraße 53 in 2010 der Bahn eine Fristsetzung ebenfalls für 2010 gesetzt werden sollte.
KTA Köne fragt zu den Klappbrückensanierungen, wie häufig diese durchschnittlich im Jahr betätigt werden.
WL Ruth beziffert die Zahl je Klappbrücke mit 300 Öffnungen. Die Klappbrücken werden vom Personal des Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg betätigt, da diese auch die Schleusen betreuen. Hierfür zahlt SBU einen Personalkostenanteil, der als Aufwand im Erfolgsplan enthalten ist.
WL Ruth führt ferner aus, dass die durchschnittlichen Instandhaltungskosten seit 1989 (vorherige Zahlen liegen nicht vor) sich jährlich bei der Klappbrücke Bardowick auf ca. 21.000,- und bei der Klappbrücke auf ca. 13.500,- belaufen. Diese Kosten sind hinsichtlich der komplexen Technik als absolut normal zu bezeichnen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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