25.11.2008 - 4 1. Übertragung des Infrastrukturvermögens (Krei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Werks- und Straßenbauausschuss
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 25.11.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
WL Ruth erläutert zunächst die Sachdarstellung zu Punkt 1 der Beschlussempfehlung.
KTA Pfeiffer fragt, zu wann mit der Aufstellung der Bilanz mit dem Infrastrukturvermögen zu rechnen sei.
WL Ruth erklärt, dass die Erfassung und Bewertung des Infrastrukturvermögens auf Excelbasis weitestgehend abgeschlossen ist. Die Übernahme in die Anlagenbuchhaltung dieser Datenbasis ist zu zwei Drittel ebenfalls erledigt. Für die Übernahme des restlichen Drittels und für die Anlagen im Bau wird sicherlich noch ein Zeitraum bis zum späten Frühjahr 2009 benötigt.
Mit dem Rechnungsprüfungsamt und dem Wirtschaftsprüfer ist die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Die Bilanzerweiterung wird im Rahmen einer Sonderprüfung im Spätsommer geprüft werden. Über das Ergebnis wird dann im letzten Werksausschuss 2009 (voraussichtlich der 25.11.2009) berichtet. Ein Beschluss des Werksausschusses oder des Kreistages ist nicht erforderlich. Der Beschluss wird dann im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2009 in 2010 erfolgen.
KTA Meißner möchte gern wissen, nach welchen Kriterien und mit welchem personellen Aufwand die Erfassung und Bewertung erfolgt sei.
WL Ruth stellt hierzu dar, dass Anfang 2007 eine Projektgruppe mit eigenem Personal eingerichtet worden sei. Hinzu kam für einen gewissen Zeitraum eine Vollzeitkraft des Finanzmanagements zur Mithilfe.
Eine externe Beratung oder die Hilfe eines externen Ingenieurbüros wurde nicht gebraucht.
Die Projektarbeit wurde neben den eigentlichen Aufgaben bewältigt.
Die Bewertung des Infrastrukturvermögens wurde weitestgehend im Rahmen einer Ersatzbewertung vorgenommen, da eine Bewertung nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten wegen fehlender Aktenlage nicht möglich war. Anders verhielt sich das bei der Erfassung der Sonderposten (in der Regel GVFG-Mittel), diese mussten nach den Vorschriften des Landes seit 1974 konkret ermittelt werden. Das war tatsächlich ein beträchtlicher Aufwand, der zu betreiben war.
WL Ruth erläutert dann weiter den Punkt 2 der Beschlussempfehlung zur Änderung der Betriebssatzung.
Da die Bewirtschaftung und die Bereitstellung der Haushaltsmittel für den Straßenbau bis jetzt im Haushaltsplan des Landkreises ausgewiesen wurden, hat der Werksausschuss in diesen Fällen zusätzlich als Fachausschuss gehandelt. Diese Funktion entfällt zukünftig. Ab dem 01.01.2009 handelt der Werksausschuss im Bereich Straßenbau völlig selbstständig. Der Werksausschuss erfüllt im Wesentlichen dann die Funktion des Kreisausschusses, d. h. dass der Werksausschuss dann auch beschließen kann (im Gegensatz zu den anderen Fachausschüssen, die weitestgehend lediglich empfehlen können).
Als Beispiel sei hier das Mehrjahresprogramm genannt, über das zukünftig allein der Werksausschuss entscheidet.
KTA Fricke fragt zu diesem Punkt, ob der Werksausschuss dann auch über eine Gewinnverwendung beschließen kann und ob die Änderungen nach Beschlussfassung in die bisherige Betriebssatzung eingearbeitet werden.
WL Ruth führt dazu aus, dass das nicht der Fall sei. Gemäß der NGO und des Eigenbetriebsrechts beschließt über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss weiterhin der Kreistag.
Wer wofür zuständig ist, ist im Wesentlichen der Betriebssatzung zu entnehmen.
Eine Überarbeitung der Betriebssatzung wird selbstverständlich zu gegebener Zeit vorgenommen und dann komplett zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Beschluss:
1. Das Infrastrukturvermögen (Kreisstraßen, Radwege, Grundstücke, Technische Bauwerke) wird dem Eigenbetrieb Straßenbau und unterhaltung als weiteres Sondervermögen zum 01.01.2009 übertragen.
2. Die 1. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes wird mit Wirkung zum 01.01.2009 in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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