Beschluss:
Die Verwaltung prüft unter Beteiligung der Stadt Lüneburg und
weiterer Fachbehörden, inwieweit auf der Ostumgehung (Bundesstraße 4) in Höhe
des Lüneburger Stadtteils Klosterkamp eine stationäre Anlage zur Überwachung
der Geschwindigkeit installiert werden kann.