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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

27.09.2004 - 28 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.08.2004...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KTA Schurreit erläutert, dass der Kreistag laut NLO aus den stimmberechtigten Kreisausschussmitgliedern bis zu zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Landrats, die diesen bei der repräsentativen Vertretung des Landkreises unterstützt, wählen könne. Auch von den Bürgern sei ein politischer Vertreter gewollt und nicht, wie es in der vergangenen Zeit die Praxis gewesen sei, ein Vertreter der Verwaltung.

 

KTA Heinrichs vertritt die Auffassung, dass LR Fietz und seine beiden Vertreter ihrer Repräsentationspflicht angemessen nachkommen. Deshalb sei der vorliegende Antrag abzulehnen.

 

LR Fietz stellt klar, dass Mitarbeiter der Kreisverwaltung lediglich in Ausnahmefällen als Vertreter des Landkreises an Veranstaltungen teilnehmen. Dem Kreistag bliebe es unbenommen, einen dritten stellvertretenden Landrat zu wählen. Die Notwendigkeit hierfür sei jedoch nicht gegeben.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:  14 : 29

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