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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

20.11.2008 - 4 Aktuelle Informationen zur Grundsicherung für A...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KVD Wiese berichtet über die weiterhin sehr positive Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II im Landkreis Lüneburg. Im Monat Oktober 2008 wurden für 7.417 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II bewilligt. Auch bei der Entwicklung der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II stellt sich die Entwicklung positiv dar. In den Monaten September 2008 und Oktober 2008 wurden jeweils 2,5 Mio Euro für Kosten der Unterkunft ausgegeben, so dass sich insgesamt die Entwicklung derartig positiv darstellt, dass der Haushaltsansatz in diesem Bereich erstmals seit der Sozialreform unterschritten wird.

 

In Bezug auf die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft ist dagegen ein negativer Entwicklungsgang zu berichten. Die Beteiligung soll auf der Grundlage der gesetzlichen Anpassungsformal ab 2009 von 28,6 % auf 25,4 % gesenkt werden, was eine Absenkung von 3,2 Prozentpunkt und damit 11 % der bisherigen Bundesbeteiligung entspricht. Für den Landkreis Lüneburg ergibt sich dadurch eine Mindereinnahme von 990.000,00 €, nach den bisher im Ansatz geplanten Kosten der Unterkunft. In diesem Zusammenhang wurde Kontakt zur Bundestagsabgeordneten, Frau Wegener, aufgenommen, um zu verdeutlichen, welche Defizite für den Landkreis Lüneburg aufgrund dieser beabsichtigten Absenkung der Bundesbeteiligung entstehen.

 

Darüber hinaus informiert KVD Wiese über eine Überprüfung der ARGE Lüneburg durch die interne Revision der Bundesagentur. Bei der Ordnungsmäßigkeit der Geldleistungen lag die ARGE Lüneburg mit der Fehlerquote besser als der Landesdurchschnitt und im Vergleich aller ARGEN mit dem gleichen Grundtyp ist die ARGE Lüneburg im Vergleichsring deutlich besser. Das Prüfungsergebnis bei den Eingliederungsleistungen ist sehr unterschiedlich ausgefallen. Grundsätzlich ist hier ein gutes Abschneiden insbesondere im Vergleichsring zu verzeichnen. Lediglich bei der Ordnungsmäßigkeit bei der Bearbeitung, hier bei der Dokumentation der Entscheidungen, wurden Beanstandungen angeführt.

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Beschluss

 

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