Ausschuss für Soziales und Gesundheit mit anschließender Anhörung sozial erfahrener Dritter gem. § 116 Abs. 2 SGB XII
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 14:30 Uhr. Der Ausschuss stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
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