Ausschuss für Soziales und Gesundheit mit anschließender Anhörung sozial erfahrener Dritter gem. § 116 Abs. 2 SGB XII
Die Ausschussvorsitzende bittet den Ausschuss, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte aufgrund diverser Vorträge flexibel gestalten zu dürfen. Dieser Bitte wird einstimmig zugestimmt.
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