20.12.2010 - 15 Interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Dem Abschluss der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung der Durchführung des Zensus 2011 bei der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
Präambel:
Die Kooperationspartner dieser Vereinbarung arbeiten bereits in vielfältiger Weise zusammen. Sowohl der Hansestadt Lüneburg als auch dem Landkreis Lüneburg obliegt nach § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011 (Nds. AG ZensG 2011) vom 06.10.2010 (Nds. GVBl. 24/2010) die örtliche Durchführung des Zensus 2011 als Erhebungsstellen im Sinne des § 10 Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011). Aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen haben sich die Kooperationspartner darauf verständigt, dass nur die Hansestadt Lüneburg eine Erhebungsstelle einrichtet. Demzufolge beauftragt der Landkreis Lüneburg die Hansestadt Lüneburg mit der Durchführung aller ihm nach dem Nds. AG ZensG 2011 obliegenden Aufgaben zur alleinigen Erfüllung nach Weisung (mandatierende Aufgabenerfüllung). Dies vorausgeschickt vereinbaren die Partner folgendes:
§ 2 Ort der Leistung:
Lüneburg gGmbH, Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg, wahrgenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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