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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

03.02.2010 - 7 Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Fachdienstleiter 51 teilt im Hinblick auf den vor einer Woche in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide erschienenen Artikels bezüglich des Ausbaus der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder Folgendes mit:

 

Der Ausbaustand der Betreuungsplätze für unter Dreijährige im Landkreis Lüneburg liegt zurzeit bei 21 % (eine Nachberechnung hat ergeben, dass gegenüber dem in der Sitzung mitgeteilten Wert von 22 % eine Korrektur auf 21 % erfolgen muss). Dieser Wert bezieht die im Jahr 2010 noch zu schaffenden Plätze mit ein. Während die Berechnung des Versorgungsgrads bei den Krippenplätzen von den vorhandenen Plätzen ausgeht, bezieht sich der Versorgungsgrad bei der Tagespflege auf die zurzeit betreuten Kinder.

 

Eine Pflegehalteerlaubnis für eine Tagesmutter wird in der Regel für bis zu fünf Kinder erteilt. Insoweit könnten noch Reserven vorhanden sein im Hinblick auf die Differenz zwischen den zurzeit betreuten Kindern und dem in den Genehmigungen enthaltenen Volumen. Es muss dabei aber berücksichtigt werden, dass nicht alle Tagesmütter bereit sind, fünf Kinder täglich zu betreuen und von daher von dem Umfang der Genehmigung keinen Gebrauch machen.

 

Da grundsätzlich in Tagespflegeverhältnissen bis zu fünf Kindern betreuen können, sind hier ggf. noch Reserven. Andererseits sind nicht alle Tagespflegemütter bereit, fünf Kinder täglich zu betreuen.

 

Zur Verfügung stehende Vergleichswerte ergeben, dass der Wert im Landkreis Lüneburg erheblich über der durchschnittlichen Betreuungsquote in Niedersachsen mit 9,2 % liegt und dem Wert der Hansestadt Lüneburg von 21,1 % entspricht. Die Zahlen sind dem Protokoll in der Anlage „Krippenausbau im Landkreis Lüneburg“ beigefügt.

 

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Dem Protokoll wird ein Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz zu Testkäufen mit Minderjährigen im Hinblick auf die Abgabe von alkoholischen Getränken beigefügt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

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Anlagen

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