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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

14.03.2011 - 29.2 Schriftliche Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäf...

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Wortprotokoll

LR Nahrstedt verweist darauf, dass die Leuphana nicht dazu berufen ist, lediglich für den Lüneburger Bedarf auszubilden. Zur Situation der Hochbegabten sei für den Bereich Lüneburg festzustellen, dass die Aussagen in der Landeszeitung deutlich relativiert werden müssen. Die Statistik weise mit 7 % den Wert für die Landkreise Lüneburg und Harburg insgesamt auf. Der Wert für Lüneburg liege deutlich höher, nämlich bei 8,6 % und für den Landkreis Harburg bei 5,3%. Diese Werte berücksichtigen nicht die selbstständigen Akademiker, die in Lüneburg überproportional hoch vertreten seien. Lüneburg liege, was die akademischen Berufe angehe, sogar im überdurchschnittlichen Bereich.

 

LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.1.:

Unter 6.454 Beschäftigungssuchenden befinden sich  424 mit akademischer Ausbildung.

 

Zu 1.2.:

Die unter 1.1. genannten 424 Arbeitslosen bekleiden die verschiedensten Berufsgruppen, z.B. Sozialarbeiter, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, Statistiker und Geisteswissenschaftler. Die Angaben zu 1.1 und 1.2 stammen aus der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Hauptagentur Lüneburg, Stand Januar 2011.

 

Zu 1.3.:

Im Landkreis Lüneburg gebe es keinen Missstand im Hinblick auf die akademischen Berufe.

 

Zu 2.1.:

Die Frage des Ausbildungskonzeptes der Leuphana Universität sei nicht Gegenstand der Ausführungen des Leiters der Agentur für Arbeit gewesen. Hier sei er auch nicht zitiert worden.

 

Zu 2.2. und 2.3.:

Die Beantwortung dieser beiden Fragen erübrige sich vor dem Hintergrund der Antworten zu Frage 2.1..

 

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Beschluss

 

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Anlagen zur Vorlage

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