14.03.2011 - 29.5 Schriftliche Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäf...
Grunddaten
Wortprotokoll
LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Das Schreiben des Schulzentrums Oedeme sei ihm nicht bekannt.
Die Schadhaftigkeit des Radweges stehe in keinem Zusammenhang mit der Genehmigung der Busfahrkarten.
Die Entscheidungen über die Unzumutbarkeit oder Gefährlichkeit eines Schulweges werden unabhängig vom Oberflächenzustand eines Fuß- oder Radweges getroffen. Ausschlaggebend sei, dass der Weg nach entsprechender Überprüfung aus Sicht der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei als gefährlich eingestuft wurde. Die Stadt habe mitgeteilt, dass sie den Weg demnächst wieder in einen vernünftigen Zustand bringen werde. Karten werden aufgrund der Gefährlichkeit vergeben und nicht wegen des Zustandes.
Anlagen zur Vorlage
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