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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

02.02.2011 - 5 Antrag der CDU/Unabhängige-Kreistagsfraktion vo...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

Zunächst skizziert KOAR Beyer Sichtweise der Verwaltung. Die sogenannte Inklusion an Schulen in Niedersachsen erfordert deren barrierefreie Zugänglichkeit und Benutzbarkeit. Dazu zählen insbesondere Eingangsrampen, Aufzüge und behindertengerechte WC-Anlagen. Diese Forderungen sind in Niedersachsen bereits in den §§ 48 und 45 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) normiert und werden bei den Schulbaumaßnahmen beachtet. Für öffentliche Stellen greift daneben auch § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz -NBGG). Danach sollen Neubauten sowie größere Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen öffentlicher Stellen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden.

 

Bei Schulneubauten, wie z.B. das neue Gymnasium Bleckede, ist die Barrierefreiheit entsprechend der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits vollständig umgesetzt. Auch die Haupt- und Realschule Adendorf und der Anbau der Realschule Neuhaus wurden von vornherein behindertengerecht erstellt.

 

Bei den größeren Bestandssanierungen, wie z.B. in den Schulzentren in Scharnebeck und Oedeme, wird die Barrierefreiheit jetzt hergestellt. Besondere WC-Anlagen für Behinderte sind bereits vorhanden. In der Realschule Oedeme wurde im Zuge der Sanierung 2009 ein Fahrstuhl eingebaut. Im Schulzentrum Scharnebeck erfolgt der Fahrstuhleinbau im Sommer 2011. Für das Hauptgebäude des Gymnasiums Oedeme ist der Anbau eines Fahrstuhls in die Finanzplanung für 2012 eingestellt. Beachtung finden muss dabei jedoch, dass gerade die größeren Schulzentren in zahlreiche Gebäudeabschnitte untergliedert sind und es kaum gelingen wird, nachträglich sämtliche mehrgeschossigen Gebäudeteile bzw. Geschossebenen mit Fahrstühlen zu erschließen.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die baulichen Anforderungen, die sich aus der Inklusion ergeben können, bereits in den Blick genommen sind und bei den laufenden Baumaßnahmen beachtet werden. Gleichwohl bestünde bei flächendeckender Einführung inklusiver Beschulung noch erheblicher Handlungsbedarf. So verfügen die Kurt-Löwenstein-Schule, die Hauptschule und Realschule Bleckede, die Haupt- und Realschulen Dahlenburg und Bardowick und das Schulzentrum Embsen über keinen Fahrstuhl.

 

In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass neben der Barrierefreiheit auch die intensivere Betreuung behinderter Schülerinnen und Schüler mit dem einhergehenden zusätzlichen Platzangebot für entsprechendes Betreuungspersonal und die ggf. notwendig werdende Bildung kleinerer Klassenverbände beachtet werden muss.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Antrag der CDU/Unabhängige-Kreistagsfraktion sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass hier bereits in diese Richtung gehandelt wird. Die Verwaltung wird auch bei den künftigen Schulbau- und Schulsanierungsmaßnahmen die baulichen Anforderungen, die sich aus der Inklusion ergeben können, vorausschauend in den Blick nehmen und so planen und bauen, dass notwendige Einrichtungen, wie z.B. Fahrstühle, geschaffen werden oder nachgerüstet werden können.

 

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Anlagen zur Vorlage

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