10.11.2010 - 3 Bericht zum Planungsstand zum Bau einer Elbbrüc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Mi., 10.11.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
EKR Krumböhmer erläutert anhand einer Präsentation die rechtlichen Grundlagen für die Planung und Bau der Elbbrücke.
Verkehrsuntersuchung
Herr Kröpel (GVS Hannover) stellt die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vor. Prognosezeitraum der Verkehrsuntersuchung ist 2025. Aufgabenstellung, Methodik und Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung sind der im Internet zu diesem Protokoll veröffentlichten Präsentation zu entnehmen.
KTA Stilke bezweifelt die Bevölkerungsprognosen bis 2025, die Zahlen werden eher niedriger ausfallen.
KTA Hoppe fragt nach dem Einsparungspotential der Gesamtkilometer.
Herr Kröpel erklärt, dass zur Zeit an einer Nutzwertanalyse gearbeitet wird. Mit ersten Ergebnissen ist Ende des Jahres zu rechnen.
KTA Köne hält den ermittelten Anteil des Schwerlastverkehrs für zu gering bewertet und fragt, ob der Raum Dahlenburg den zusätzlichen Verkehr verkraften kann.
Herr Kröpel sieht darin kein Problem.
KTA Röding möchte wissen, ob die Ausfallzeiten der Fähre berücksichtigt seien.
Herr Kröpel bejaht dies.
KTA Kamp äußert sich dahingehend, dass die Elbbrücke sich positiv auf Dahlenburg auswirken würde.
KTA Dr. Bonin fragt nach der Bandbreite der ermittelten Zahlen.
Herr Kröpel verweist auf die Eingangszahlen, eine 100%-zentige Vorhersage sei nicht möglich.
KTA Meißner hält den ermittelten Zeitgewinn von 10 Minuten für zu niedrig.
Herr Kröpel antwortet, dass dieser Zeitgewinn das Minimum sei.
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Herr Jüngerink (EGL Lüneburg) stellt die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung vor. Die Präsentation wird ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass keine erheblichen Bedenken bestehen, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden.
KTA Schmidt möchte wissen, was genau stationäre Amphibienleiteinrichtungen sind und ob wegen der Umweltauflagen eine Bauzeit von 36 Monaten ausreichend sei.
Herr Jüngerink erklärt, dass die Amphibienleiteinrichtungen unterhalb des Straßenaufbaus als Tunnel gebaut werden. Ähnliche gibt es bereits an Kreisstraßen, z. B. an der K 10 und K 17. Der Bauzeitenplan ist entsprechend den Auflagen abgestimmt und ausreichend.
KTA Fahrenwaldt fragt, ob bei weiteren Baumaßnahmen, wie etwa einer Biogasanlage, erhebliche Beeinträchtigungen zu befürchten seien.
Herr Jüngerink erläutert, dass die Elbbrücke allein keine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, zusammen mit anderen Bauwerken dies aber möglich sei.
KTA Stilke zweifelt das Ergebnis dem Grunde nach an (keine Erheblichkeit) und damit auch die Gerichtsfestigkeit.
KTA Kamp möchte wissen, ob der Wegfall des Fährbetriebs berücksichtigt sei und ob sich dies auswirkt.
Herr Jüngerink hält den positiven Effekt eines Wegfalls des Fährbetriebs für sehr gering.
Herr Stilke verweist darauf, dass die Lärmbelästigungen für den Menschen nicht unerheblich seien.
EKR Krumböhmer sagt dazu, dass genau aus diesem Grund die Ortsumgehung geplant sei.
Projektleitung
Herr Seele (WKC Hamburg) erläutert zusammenfassend die möglichen Trassenvarianten sowie technische Details hierzu. Aufgrund einer aktuelle Ermittlung der Bau- und Planungskosten ergeben sich insgesamt Kosten von 45,0 Mio. Die Präsentation wird ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Herr Exner bittet um Angabe der Kosten für Naturschutzauflagen (Schallschutz- und Fledermauswände, Amphibientunnel).
Herr Seele beziffert diese Kosten auf etwa 1,0Mio .
KTA Köne erbittet Auskunft über die zukünftigen Unterhaltungsaufwendungen.
Herr Seele kann derzeit darüber keine Angaben machen.
KTA Fahrenwaldt fragt, wie die Erhöhung der Kosten von 40,0Mio auf 45,0Mio zustande gekommen sei.
Herr Seele beziffert nochmals die zusätzlichen Kosten für Naturschutzauflagen. Außerdem sind sämtliche Planungs- und Nebenkosten aufgeführt (siehe auch Präsentation).
EKR Krumböhmer weist auf mögliche Einsparungen hin, die sich ergeben könnten, wenn die Dammstrecke der Umgehung länger gebaut werden kann, als bisher geplant. Ob das möglich ist, muss noch mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
KTA Stilke möchte wissen, ob durch die Baustelleneinrichtung zusätzliche Kosten entstehen werden.
Herr Seele sieht das nicht so. Unter Umständen könne das Brückenbauwerk an anderer Stelle gefertigt und anschließend eingeschwommen werden.
LR Nahrstedt verweist auf etwa gleiche Kosten.
KTA Hoppe sieht die Entwicklung insgesamt positiv, die Nutzwertanalyse wird dies positiv aufzeigen.
KTA Kamp unterstützt KTA Hoppe, der Landkreis stehe zu den bereitgestellten 8,0Mio für die Elbbrücke.
KTA Dr. Bonin zeigt auf, dass die derzeitige Planung nichts mehr mit den vorherigen Planungen zu tun habe und zeigt sich beeindruckt von der Tiefe der vorliegenden Untersuchungen.
Herr Exner fragt, ob bei den Schallschutzuntersuchungen die zunehmende Motorisierung der Fahrzeuge mit Elektroantrieben berücksichtigt sei.
Herr Wahlers verneint dies, da es hierfür keine fundierten und gesicherten Erkenntnisse gebe.
EKR Krumböhmer verweist nochmals auf die Tiefe der vorliegenden Untersuchungen, die weitestgehend auch für das noch folgende Planfeststellungsverfahren verwendet werden können. In so fern sei bei sehr optimistischer Sichtweise mit einem Planfeststellungsbeschluss frühestens Ende 2012, eher 2013 zu rechnen.
KTA Fricke unterbricht die Sitzung von 17.40h bis 18.00h und gibt den Zuhörern Gelegenheit, Fragen zustellen.
Entsprechende Fragen werden von den Gutachtern bzw. der Verwaltung beantwortet.
Eine Anregung zu einem Forum Elbbrücke im Internet wird aufgegriffen, auch die Präsentationen sollen dort eingestellt werden.
BL Ruth fasst nach der Sitzungspause die Ergebnisse zusammen. Am 30.11.2010 tagt der Betriebs- und Straßenbauausschuss. Dort wird über den Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu entscheiden sein. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens werden begleitend ein städtebauliches Gutachten sowie Aussagen über das Hochwasserverhalten im Bereich der Brücke eingeholt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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5 MB
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5,9 MB
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2,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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900,2 kB
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