11.01.2012 - 9 Besuch des gymnasialen Schulzentrums Dömitz sow...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 11.01.2012
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Landrat Manfred Nahrstedt und FDL Michael Wieske erläutern für die Verwaltung die Vorlage und weisen dabei auch auf die Historie hin.
FDL Michael Wieske weist dabei darauf hin, dass es zurzeit konkret von 7 Familien aus dem Amt Neuhaus die Frage gäbe, ob diese Regelung auch für Schülerinnen und Schüler gelte, die bereits das Gymnasium Bleckede besuchen? Bei rund 60 Schülerinnen und Schüler aus dem Amt Neuhaus, die zzt. das Gymnasium Bleckede besuchen, sei ein Exodus sicher nicht zu erwarten. Zudem müssten auch immer die Kapazitäten der aufnehmenden Schulen im Landkreis Ludwigslust/Parchim bzw. der Stadt Boizenburg berücksichtigt werden. Dies werde in jedem Einzelfall geschehen.
Mit dem Hinweis, dass die Regelung im Beschlussvorschlag auch für Schülerinnen und Schüler aus dem Amt Neuhaus gelte, die bereits das Gymnasium Bleckede besuchen, wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig angenommen.
Beschluss
Beschluss:
Ab dem Schuljahr 2012/2013 können Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Amt Neuhaus nach der Grundschule und mit vorläufiger gymnasialer Schullaufbahnempfehlung im Rahmen entsprechender Vereinbarungen das gymnasiale Schulzentrum in Dömitz sowie die Regionalschule Boizenburg (Klassen 5 und 6) und dann weiter das Gymnasium in Boizenburg besuchen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits das Gymnasium Bleckede besuchen.
Der Landkreis Lüneburg zahlt das mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Stadt Boizenburg bereits vereinbarte bzw. noch zu vereinbarende Gastschulgeld ab der 7. Klasse nur, wenn die Schülerinnen und Schüler tatsächlich den gymnasialen Zweig des Schulzentrums Dömitz bzw. das Gymnasium in Boizenburg besuchen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Boizenburg eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.