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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

18.09.2012 - 6 Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 8. Juni 201...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KTA Glodzei trägt den wesentlichen Inhalt des Antrags vor und begründet ihn mit der aktuellen, bereits seit mehreren Jahren bestehenden Rechtslage. Diese sei auch mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ende 2010 bestätigt worden.

 

Fachdienstleiter (FDL) Bonow (Straßenverkehrsbehörde) nimmt zu dem Antrag Stellung und verweist darauf, dass die Benutzungspflicht und damit auch die Beschilderung von Radwegen innerhalb der Ortsdurchfahrten und außerhalb unterschiedlich zu bewerten sei. Jeder Einzelfall sollte vor Wegfall der Benutzungspflicht sehr genau geprüft werden. Dies sei auch schon in der Vergangenheit so gehandhabt worden. In verschiedenen Gemeinden seien die Gebotsschilder für eine gemeinsame Benutzungspflicht für Fußgänger und Radfahrer entfernt worden und damit auch der Wegfall der Benutzungspflicht für Radfahrer. Grundsätzlich seien Radfahrer innerhalb der Ortsdurchfahrten aber verkehrssicherer unterwegs und ohne Not sollte dies auch so beibehalten bleiben. Diese Vorgehensweise sei auch mit den Nachbarkreisen abgestimmt und werde auch dort so gehandhabt.

Lediglich an Straßen außerhalb, die durchgehend mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 70 Km/h ausgeschildert sind, sei an einen Wegfall der Radwegebenutzungspflicht zu denken. Aber auch in diesen Fällen sei der Radfahrer auf daneben liegenden Radwegen grundsätzlich sicherer unterwegs.

 

PHK Dobslaw (PI Lüneburg und Geschäftsführer Unfallkommission) bestätigt dies und trägt vor, dass es im innerörtlichen Bereich keinerlei Probleme mit der alten Regelung gebe. Signifikante Unfälle seien nicht bekannt. Auch er plädiert für eine sorgfältige Abwägung hinsichtlich der Verkehrssicherheit.

 

KTA Glodzei stellt klar, dass der Antrag sich nur auf den innerörtlichen Radwegeverkehr bezieht. Insoweit sei der Antrag nicht ganz klar formuliert.

 

KTA Kastens sieht absolut keinen Handlungsbedarf, zumal es hier bewährte Regelungen und Strukturen gibt. Der Antrag werde daher nicht unterstützt.

 

KTA Glodzei regt an, den Antrag nochmals in den Fraktionen zu beraten.

 

KTA Kruse-Runge fordert einen konkreten Überprüfungsbedarf und plädiert ebenfalls für eine weitere Beratung in den Fraktionen.

 

KTA Schultz erinnert daran, dass die Radwegenovelle aus guten Gründen landesweit nur sehr zögerlich umgesetzt werde und ist ebenfalls für eine weitere Beratung in den Fraktionen.

 

KTA Hublitz weist darauf hin, dass die Beleuchtung in den Ortslagen nicht überall optimal sei und deshalb sehr genau geprüft werden soll, ob eine Radwegebenutzungspflicht entfallen könne. Der Antrag sollte nochmals in den Fraktionen beraten werden.

 

KTA Führinger spricht sich für eine Zurückweisung des Antrages aus. Ob und wann eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werde, sollte den Experten bzw. Fachleuten überlassen bleiben.

 

KTA Kastens teilt mit, dass diese Diskussion sehr genau in den Gemeinden beobachtet werde.

 

BL Ruth weist auch noch auf einen anderen Aspekt hin, der mit dem Wegfall der Benutzungspflicht für Radfahrer zusammen hängt. Sobald aus den bisher gemeinsamen Rad- und Gehwegen in den Ortsdurchfahrten reine Gehwege werden, geht die Straßenbaulast auf die Gemeinden über. Damit seien die Gemeinden dann nicht mehr nur für die Reinigung der Gehwege zuständig, sondern dann auch dauerhaft für die Unterhaltung und Instandsetzung. Es sei damit zu rechnen, dass sich etliche Gemeinden hiergegen wehren würden bzw. hohe Ablösesummen einfordern, die der Landkreis dann zu leisten hätte.

 

Landrat Nahrstedt betont, dass die Gemeinden nicht durch einen Beschluss ohne Not zusätzlich belastet werden sollten.

 

KTA Mues bittet darum, den Antrag zurück zu ziehen.

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

Der Antrag wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen zurück überwiesen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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