04.12.2012 - 4 Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 8. Juni 201...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 04.12.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Glodzei erläutert den Antrag. Aufgrund der in der Ausschusssitzung am 18.09.2012 geführten Diskussion sind über die im ersten Antrag vom 08.06.2012 formulierten Ziele weitere Aspekte zu berücksichtigen. Hierfür sind die Einrichtung eines Radverkehrsbeauftragten sowie einer Arbeitsgruppe die richtigen und notwendigen Instrumente.
KTA Kastens erläutert, warum aus seiner Sicht der Antrag völlig überflüssig sei. Es hat sich bewährt, dass alle Angelegenheiten und Entscheidungen in Bezug auf Radwege bisher in guten Händen des Eigenbetriebs unter Hinzunahme von weiteren Experten lagen. Der Betriebsausschuss ist bisher immer weitreichend informiert worden und konnte bei Bedarf mit gestalten. Diese Vorgehensweise würde völlig ausreichen. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.
KTA Jaschke ist ebenfalls der Auffassung, dass sowohl ein Radverkehrsbeauftragter als auch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe nicht notwendig sei.
KTA Gründel stellt fest, dass der Antrag weitreichender sei. Es gehe hier auch um die Attraktivität des Landkreises. Das Amt eines Radverkehrsbeauftragten wäre auch ein Aushängeschild.
BL Ruth stellt fest, dass es zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe nach den Ausführungen im Antrag zunächst nur darum gehen kann, gefährliche bzw. unzumutbare Radwege, insbesondere in den Ortslagen zu erkennen und ggfl. die Situation zu verbessern. Der Auftrag an die Arbeitsgruppe müsse deshalb genau definiert werden.
Zudem würde BL Ruth die Anzahl von drei zu entsendenden Mitarbeitern von SBU für zu hoch halten. Zwei Mitarbeiter seien ausreichend.
Falls es heute zu einem Beschluss käme, müsse auf jeden Fall der Vertreter der Polizeiinspektion Lüneburg als Geschäftsführer der Unfallkommission als ständiges Mitglied in die Arbeitsgruppe aufgenommen werden.
KTA Fricke sieht das genau so.
KTA Schulz hält den Antrag für nicht sehr glücklich. Ein Radverkehrsbeauftragter wäre in Ordnung, die Einrichtung einer Arbeitsgruppe hält er ebenfalls für nicht erforderlich.
BL Ruth unterstreicht nochmals, dass die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe nur den Charakter von Vorschlägen haben können. Die Entscheidungen müssen wie bisher die zuständigen Behörden treffen.
KTA Glodzei stellt klar, dass in der Arbeitsgruppe nur Entscheidungen vorbereitet werden sollen. Erkenntnisse z. B. für den Tourismus wären aber ein schöner Nebeneffekt. Außerdem war die Zahl der durch den Betriebsausschuss von drei zu benennenden Mitglieder so gemeint, dass auch Ausschussmitglieder benannt werden können und nicht nur Mitarbeiter von SBU.
BL Ruth möchte dann aber, dass dies in der Beschlussempfehlung dann näher konkretisiert werden müsse.
KTA Thiemann hält den Antrag für überflüssig. Die Beschilderung von Rad- bzw. Gehwegen sei Sache der zuständigen Behörden.
KTA Gründel sieht in einer Arbeitsgruppe eine Aufwertung des Fortbewegungsmittel Fahrrad und nicht die Übernahme von hoheitlichen Aufgaben. Eine Reduzierung der vom Ausschuss zu benennenden Mitglieder hält er ebenfalls für sinnvoll. Ebenso müsse die Polizei ständiges Mitglied der Arbeitsgruppe sein.
KTA Hublitz wiederholt seine Auffassung in der bereits in der letzten Sitzung geführten Diskussion. Bei ihm entstehe der Eindruck, dass die Gruppe SPD und Grüne mit der Arbeit von SBU nicht zufrieden sei.
KTA Kruse-Runge ist hierüber sehr erstaunt, welchen Verlauf die Diskussion nimmt. Es solle das gesamte Radwegenetz betrachtet werden um dann Verbesserungen vorzuschlagen.
KTA Glodzei widerspricht KTA Hublitz. Die Gruppe sei sehr mit der Arbeit von BL Ruth zufrieden und schätze sie sehr. Andererseits haben viele Kommunen das Amt eines Radverkehrsbeauftragten eingerichtet und hätten damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
KTA Mues bittet gemäß Geschäftsordnung um Abstimmung, ist aber mit zwei weiteren Redebeiträgen einverstanden.
KTA Marten weist ergänzend darauf hin, dass im Gruppenpapier die Einrichtung eines Radverkehrsbeauftragten vereinbart ist.
Landrat Nahrstedt steht dem Antrag ebenfalls positiv gegenüber. Es werden erste Gespräche mit einem ehemaligen Mitarbeiter des Landkreises geführt, der in seiner früheren Funktion bereits für das Straßenverkehrsamt zuständig war und sich mit der Materie auskenne.
Beschluss
Beschluss (mit Änderungen: fett gekennzeichnet):
1. Zur Verbesserung der Sicherheit und Verkehrssituation von Radfahrern insbesondere auch in Ortslagen wird:
1.1 die Arbeitsgruppe Fahrradfreundlicher Landkreis Lüneburg aus Sachkundigen gebildet und
1.2 das Amt einer/eines Radverkehrsbeauftragten eingerichtet.
2. Die Arbeitsgruppe unter Leitung des Radverkehrsbeauftragten erhält den Auftrag, gefährliche und/oder nicht zumutbare Radwege im Landkreis zu ermitteln und realisierbare Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen.
3. Die Arbeitsgruppe besteht aus der/dem Radverkehrsbeauftragten, sowie
- zwei von den im Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV beratenden ADFC und VCD zu benennenden Mitgliedern,
- drei durch den Betriebs- und Straßenbauausschuss (SBU) zu benennenden Mitgliedern, davon 2 Ausschussmitglieder des Straßenbau- und Betriebsausschusses sowie 1 Mitarbeiter des Eigenbetriebs SBU,
- einer/eines Mitarbeiter/in des Fachdienstes Straßenverkehr und Führerscheine (42) sowie
- ein Vertreter der Polizeiinspektion Lüneburg als Geschäftsführer der Unfallkommission Landkreis Lüneburg.
Weitere Sachkundige kann die Arbeitsgruppe hinzuziehen.
4. Die jeweils betroffene Gemeinde ist an den Beratungen zu beteiligen.
5. Der Landrat wird gebeten, die oder den Radverkehrsbeauftragten möglichst umgehend zu benennen.
6. Der Landkreis Lüneburg tritt der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Niedersachsen (AGFK) bei.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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