31.01.2012 - 5 Antrag der CDU/Unabhängigen Kreistagsfraktion v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 31.01.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:30
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Anknüpfend an die gemeinsame Begehung wird der Antrag der CDU/Unabhängige Kreistagsfraktion weiter diskutiert. Richtiggestellt wurde bereits in der letzten Sitzung, dass der Antrag nicht allein auf das Gymnasium sondern auf eine Optimierung der Schulhofflächen für alle Schulen am Schulzentrum Bleckede ausgerichtet ist.
Seitens der Verwaltung weist KOAR Beyer auf die Bemessungsformel der Schulbauhandreichungen für Pausenhofflächen von 3 - 5 m² je Schüler hin. Derzeit werden am Schulzentrum in der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium rund 1.200 Schülerinnen und Schüler beschult. Das entspricht einer erforderlichen Pausenhoffläche von 3.600 bis 6.000 m². Das Gymnasium wird noch um ca. 150 bis 200 Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II aufwachsen. Von der Fläche her bietet das Schulgrundstück ausreichend Platz, die erforderliche Pausenhoffläche unterzubringen. Allein der mit als Pausenhof genutzte Sportplatz weist einschließlich seiner Nebenanlagen eine Größe von rund 10.000 m² auf. Dazu kommen die befestigten Schulhofflächen. Die Kosten für die vom Gymnasium vorgeschlagene Grabenverrohrung wurden von der Verwaltung mit überschlägig 24.000 ermittelt. Dem Graben kommt nach Rücksprache im Hause tatsächlich eine entwässernde Funktion zu, so dass dieser nicht einfach verfüllt werden kann. Für die straßenseitige Einzäunung des Schulgeländes entlang des Nindorfer Moorwegs würden ca. 39.000 aufgebracht werden müssen. Für die Einzäunung des Schulgrundstückes auf der Innenhofseite kämen noch einmal rund 31.000 dazu. Eine Einzäunung widerspräche allerdings dem bisherigen Grundsatz, die landkreiseigenen Schulgrundstücke auch außerhalb der Schulzeiten für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Haushaltsmittel sind für eine Grabenverrohrung oder Einzäunung des Schulgeländes bisher nicht im Haushaltsplanentwurf 2012 eingestellt. Allerdings sind 50.000 für die Ertüchtigung der Feuerwehrumfahrt und Sanierung der im Zuge der Baumaßnahmen kaputt gefahrenen Pflasterflächen vorgesehen. Ein Teil davon könnte für erste Umsetzungsmaßnahmen einer Pausenhofgestaltung eingesetzt werden.
Hieran schließt sich eine ausführliche Diskussion im Ausschuss an, in der durchaus unterschiedliche Standpunkte vertreten werden. Einigkeit besteht darin, dass das Schulgelände grundsätzlich ausreichend Platz für den Pausenaufenthalt bietet, der Zuschnitt und die Ausgestaltung allerdings verbesserungsfähig erscheint. Einig ist man sich auch darin, die Schulen nicht für sich sondern als Schulzentrum zu betrachten und sich für eine gemeinsame Schulhofnutzung einzusetzen.
Kontrovers diskutiert wird die vorgeschlagene Grabenverrohrung. Als Kompromiss wird eine Teilverrohrung bzw. Ausbildung von Dämmen und Übergängen angedacht. Ein gewisser Pflanzstreifen sollte als Windschutz erhalten bleiben. Vorgeschlagen wird, die Ballspielfelder so zu organisieren, dass diese abseits der wasserführenden Gräben liegen. Eine Aufwertung der befestigten Pausenhofflächen mit Spielgeräten für jüngere Schülerinnen und Schüler erscheine sicherlich wünschenswert.
Eine Einzäunung des Schulgrundstücks wäre sicherlich eine Abkehr von der bisher propagierten Öffnung der Schulen. Auf der anderen Seite habe sich ein Generationenwechsel vollzogen und die beklagten Vandalismusschäden hätten zugenommen. Darüber legen die jüngsten Vorfälle am Schulzenrum Bleckede ein deutliches Zeugnis ab. Hier sollte sukzessive vorgegangen und an besonders kritisch erscheinenden Punkten begonnen werden.
Derzeit mangele es noch an einem schlüssigen Gesamtkonzept. Hier müssten die Schulen zunächst in Vorleistung treten und zusammen mit der Kreisverwaltung Gestaltungs- und Umsetzungsvorschläge erarbeiten, die dann konkret im Ausschuss beraten und beschlossen werden können.
Anlagen zur Vorlage
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