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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

28.04.2004 - 7 Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsor...

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Wortprotokoll

Frau Allmer bemängelt, dass in der 1. Ergänzungsverordnung zum  Biosphärenreservat keine charakterische Landschaftsbestandteile ausgewiesen wurden (z. B. alte landschaftsprägende Kopfsteinpflasterstraßen und typische Landschaftsstrukturen wie Wölbacker).

Herr Bartscht erläutert, dass seitens des Landkreises Lüneburg die Auffassung vertreten wird, dass es sich bei den Straßen um keine nach Naturschutzrecht unter Schutz zu stellenden Objekte handelt. Hier werde aber geklärt, ob eine Übernahme in die Denkmalkartei möglich sei. Ein Veränderungsverbot für die Wölbackerstrukturen würde die Flächeneigentümer bzw. Pächter stark in der Bewirtschaftung ihrer Flächen einschränken. Für Grünland besteht in der Verordnung ein weitgehender Flächenschutz, sodass ein Schutz von Einzelobjekten nicht mehr erforderlich ist. Bei der Aufstellung der Verordnung ist bei Abwägung aller Interessen daher entschieden worden, die landwirtschaftliche Ackernutzung nicht auch noch weiter einzuschränken.

Auf Vorschlag von KTA Mundt wird die nächste Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz mit einer Bereisung der Gemeinde Amt Neuhaus verbunden, um dort entsprechende Landschaftsstrukturen in Augenschein zu nehmen.

 

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Beschluss

 

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