05.02.2013 - 7 Kooperative Leitstelle in Lüneburg; Abschluss e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 05.02.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KVD Maul erläutert die Sitzungsvorlage. Die Miete und der Betriebskostenzuschuss werden in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten.
In der vorliegenden Vereinbarung sei eine Anpassung vorzunehmen. Im Sinne der Klarheit sollte die Vereinbarung in § 7 Abs. 2 Satz 1 wie folgt ergänzt werden:
§ 7 Kosten
(2) Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an den Programmkosten unabhängig von deren tatsächlicher Höhe mit Haushaltsmitteln i.H.v. 900.000 EUR und erwirbt einen entsprechenden Miteigentumsanteil an der Leitstellentechnik. Das Übrige ergibt sich aus dem Mietvertrag.
KTA Dr. Bonin unterstreicht, dass es sich bei dem Kostenzuschuss in Höhe von 900.000 Euro um eine festgeschriebene Summe handele. Sollte es zu einer Erhöhung der Gesamtkosten kommen, werde an dem Zuschussbetrag von 900.000 Euro nichts verändert.
Beschluss
Beschluss:
Der Landrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg über den Bau und Betrieb einer kooperativen Leitstelle für die Polizei, die Feuerwehr und den Rettungsdienst in der vorliegenden Fassung abzuschließen.
Die Vereinbarung ist in § 7 Abs. (2) Satz 1 wie folgt zu ergänzen:
§ 7 Kosten
(2) Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an den Programmkosten unabhängig von deren tatsächlicher Höhe mit Haushaltsmitteln i.H.v. 900.000 EUR und erwirbt einen entsprechenden Miteigentumsanteil an der Leitstellentechnik. Das Übrige ergibt sich aus dem Mietvertrag.