05.02.2013 - 15 Delegation von personalrechtlichen Befugnissen:...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Datum:
- Di., 05.02.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste und Organisationsentwicklung
- Bearbeitung:
- Claudia Menke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Thielbörger bezieht sich auf die Genehmigung von Nebentätigkeiten und gibt zu Bedenken, dass Beschäftigte durch eine zu umfangreiche Nebentätigkeit zu sehr belastet werden könnten, was sich auf die dienstlichen Leistungen auswirken würde.
KVD Maul macht deutlich, dass die Verwaltung diesen Aspekt beachte. Maßgeblich für die Bemessung des Zeitumfangs von Nebentätigkeiten sei insbesondere die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Arbeits-/Dienstverhältnis mit dem Landkreis (Teilzeit- oder Vollbeschäftigung). Nebentätigkeiten werden grundsätzlich nur akzeptiert, wenn die wöchentliche Belastung aus dem Arbeits-/Dienstverhältnis und der Nebentätigkeit 48 Stunden nicht übersteige. Dieses entspreche dem rechtlich vorgegebenen Rahmen.