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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

12.02.2013 - 9 Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsor...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

KTA Marten fragt nach der Zuständigkeit r den Verkehrskreisel Wetzen/Raven. Der Innenbereich könnte durchaus eine Verschönerung vertragen.

BL Ruth antwortet, dass der Kreis zwar bei den Baukosten beteiligt war (nach dem Kreuzungsgesetz), die Zuständigkeit aber allein bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Lüneburg liegt.

 

KTA Hublitz fragt im Nachgang zum Thema Radverkehrsbeauftragter, ob dieser lediglich für Kreisstraßen zuständig sein soll oder auch für Bundes- und Landesstraßen.

LR Nahrstedthrt aus, dass der Zuständigkeitsbereich das gesamte Kreisgebiet umfasst und damit auch die Bundes- und Landesstraßen.

 

BL Ruth weist auf den nächsten Sitzungstermin am 10. Juni 2013 ab 15.00h in Embsen hin.

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