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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

09.06.2004 - 1 Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 14.00 Uhr. Es wird die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.

 

Der Vorsitzende verpflichtet gemäß 7 AGKJHG und unter Hinweis auf § 23 NLO Herrn Schäfer als Vertreter von Frau Timm-Willenberg auf die ihm gemäß §§ 20 bis 22 NLO obliegende Pflicht.

 

Eine schriftliche Ausfertigung der §§ 20 bis 22 NLO wird Herrn Schäfer ausgehändigt.

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