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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

31.08.2004 - 6 Umsetzung von Hartz IV

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Herr Wiese erläutert die Vorlage und stellt insbesondere die Alternativen für die Umsetzung von Hartz IV vor und unterstreicht, dass die rechtzeitige Leistungsgewährung ab Januar 2005 das wichtigste Anliegen des Landkreises Lüneburg ist und deshalb die vom Gesetzgeber ermöglichte Übergangslösung genutzt wird. Der Landkreis stellt daher die Fälle der bisherigen Sozialhilfeempfänger auf das neue Recht um. Auf Nachfrage von Herrn Nahrstedt bestätigt Herr Wiese, dass der Nachteil der jetzigen Lösung darin liegt, dass der bisherige Sozialhilfeempfänger weiterhin zwei Ansprechpartner hat. Die Gewährung der passiven Leistungen erfolgt durch den Landkreis, die der aktiven Leistungen durch die Agentur für Arbeit.

 

Frau Staudte erklärt, dass Sinn und Zweck des neuen Gesetzes ist, dass sowohl die Leistungsgewährung als auch die Arbeitsvermittlung aus einer Hand erfolgt. Daher sieht sie die Arbeitsgemeinschaft als sinnvoll an und bittet um Zwischenberichte bezüglich dahingehender Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit.

 

Es folgt eine intensive Diskussion bezüglich der Frage, ob die bisherigen Sozialhilfeempfänger aufgrund der Gesetzesänderung ab Januar 2005 finanziell gleich, besser oder schlechter dastehen werden. Insbesondere wird angeregt, dass die Sozialhilfeempfänger besondere Hinweise erhalten, dass zukünftig grundsätzlich keine einmaligen Beihilfen zur Bedarfsdeckung geleistet werden, da die Regelleistungen dementsprechend höher sind.

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Beschluss

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zu verhandeln und dem Ausschuss hierüber regelmäßig zu berichten.

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Abstimmungsergebnis

 

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