22.08.2013 - 5 Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 22.08.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Yvonne Brandts
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die beratenden Mitglieder Herrn Wolfgang Brammer und Frau Christel Wegener und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten hat. Die Ausschussvorsitzende führt die Pflichtenbelehrung durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 40-42 NKomVG hin. Die §§ 40-42 NKomVG liegen den beratenden Mitgliedern im Wortlaut vor.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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46,7 kB
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