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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

22.08.2013 - 5 Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß §...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die beratenden Mitglieder Herrn Wolfgang Brammer und Frau Christel Wegener und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten hat. Die Ausschussvorsitzende führt die Pflichtenbelehrung durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 40-42 NKomVG hin. Die §§ 40-42 NKomVG liegen den beratenden Mitgliedern im Wortlaut vor.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage

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