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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

22.08.2013 - 6 Mietwerterhebung zur Bestimmung des unbestimmte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Herr Hühn seitens der von der Verwaltung beauftragten Firma Forschung und Beratung GmbH (F+B) stellt die durchgeführte Mietwerterhebung zur Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft im Sinne des SGB II und SGB XII in Form eines „schlüssigen Konzeptes“ nach Vorgaben des Urteils des Bundessozialgerichts für den Landkreis Lüneburg ausführlich und mit Hilfe der in der Anlage des Protokolls beigefügten PowerPoint Psentation vor. Herr Hühn geht hierbei auf die Fragen des Ausschusses ein. Zu der Frage welche Kosten zu den Betriebskosten gehören, wird auf § 2 der in der Anlage beigefügten Betriebskostenverordnung verwiesen. Die „kalten Betriebskosten“ beinhalten nicht die Kosten für Heizung und Warmwasser.

 

Darüber hinausgehend wird seitens des Ausschusses gewünscht, dass Herr Hühn von der Firma

F+B den Unterschied zwischen einer Mietniveauerhebung und einem Mietspiegel deutlich macht. Hier ist eine Protokollierung ausdrücklich erwünscht. Herr Hühn führt aus, dass die Anzahl der erhobenen Mietdaten bei der durchgeführten Mietwerterhebung mit rund 5.200 Mietdaten bzw. knapp 14 % des Mietwohnungsmarktes im Landkreis höher ist, als in der Regel die im Rahmen einer Mietspiegelerhebung. Zum Vergleich: In Berlin werden knapp 15.000 Mietdaten bzw. knapp 1 %, in Kiel werden 2.000 Mietdaten bzw. rund 2 % des mietspiegelrelevanten Wohnungsbestandes erhoben.

 

Ein weiterer Unterschied zwischen dem Mietspiegel und einer Mietniveauerhebung gem. SGB II und SGB XII besteht bei der Datengrundlage, da bei der Mietniveauerhebung auch die öffentlich geförderten Mietwohnungen und die Bestandswohnungen, in denen in den letzten vier Jahren keine Mietänderung erfolgt ist, berücksichtigt werden. Darüber hinaus erfolgt in der Regel im Rahmen der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels keine Datenerhebung von vermieteten Ein- oder Zweifamilienhaus Wohnungen. "

 

Das zur Kenntnis genommene Ergebnis der Mietniveauerhebung wird nochmals in den Kreistagsfraktionen beraten.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt das Ergebnis der Mietwerterhebung zur Feststellung angemessener Wohnkosten im Landkreis Lüneburg zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen

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