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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

15.09.2004 - 9 Flächendeckende Einführung des sozialräumlichen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

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Beschluss

Beschluss:

1.       Sozial- bzw. Projekträume werden im Landkreis Lüneburg erst nach einer breiten Beteiligung aller Leistungsanbieter vergeben. Alle Leistungsanbieter haben somit die Möglichkeit, ihre Konzeptideen beim Landkreis einzureichen.

2.       Die im Bereich der ambulanten Hilfe freiberuflich tätigen Sozialarbeiter werden ausdrücklich aufgefordert, sich an der Diskussion um die Ausgestaltung der Sozialräume/Projekträume zu beteiligen und entsprechende Konzeptentwürfe einzureichen.
Für die Möglichkeit der Vergabe eines Projektraums an freiberuflich tätige Sozialarbeiter ist es jedoch Voraussetzung, dass diese eine entsprechende Organisationsform finden,
die auf eine gewisse Dauer angelegt ist und die die Übernahme der für einen Kontraktbereich geforderten Leistungen angemessen möglich macht.

3.       Die räumliche Festlegung von Sozial- bzw. Projekträumen obliegt dem Landkreis Lüneburg. Dies umfasst sowohl den räumlichen Zuschnitt wie auch die Entscheidung über den mit der Wahrnehmung der Aufgaben zu betrauenden Leistungserbringer. Die Gemeinden im Landkreis Lüneburg werden jeweils bezogen auf die Sozial-/Projekträume im Rahmen der von ihnen im Bereich der Jugendhilfe erbrachten Leistungen in angemessener Form beteiligt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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