30.04.2014 - 6 Gemeinschaftliches Mittagessen für Kinder im Ho...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 30.04.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Yvonne Brandts
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Ltd. KVD Wiese erläutert die Sitzungsvorlage. Die Angelegenheit sei bereits im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 24.03.2014 beraten worden. Der Mittagstisch sei im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets eingerichtet worden. Die Kostenübernahme durch den Bund sei jedoch auf 3 Jahre befristet. Ab 2014 greife eine Vollübernahme der Kosten im Rahmen der Grundsicherung. Damit sei die Kostenübernahme der Mittagessenverpflegung in Horten beendet. Die Verwaltung sei davon ausgegangen, dass das Gesetz angepasst werde. Dies sei jedoch nicht erfolgt. Jetzt werden die Kosten ohne Erstattung gezahlt.
KTA Dr. Bonin führt aus, dass für die Fortführung eines gemeinschaftlichen Mittagsessens für Hortkinder in 2014 ein Betrag von 48.000 Euro vorgesehen werden soll. Die Folgebeträge ab 2015 werden im Rahmen des Ausschusses für Soziales und Gesundheit intensiv diskutiert und im Rahmen der Haushaltsberatungen festgelegt.
KTA Kamp merkt an, dass der Bund die fehlenden Erstattungen anderweitig kompensieren wollte. Es stelle sich jedoch die Frage, ob da noch etwas zu erwarten sei.
Ltd. KVD Wiese stellt dar, dass ihm hierüber nichts bekannt sei. Für die Übernahme der Kosten sei eine Befristung auf 3 Jahre festgelegt worden, weil der Bund die Kosten der Grundsicherung voll übernehme. Die frei gewordenen Mittel sollen laut Land dafür eingesetzt werden. Aber es seien nur 75% für die Grundsicherung durchgekommen.