30.04.2014 - 5 Interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 30.04.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Ltd. KVD Maul erläutert die Sitzungsvorlage. Die Angelegenheit sei seiner Kenntnis nach inhaltlich bereits im Jugendhilfeausschuss diskutiert worden. Jetzt gehe es um die verwaltungsseitigen Aspekte.
KTA Kamp erläutert, dass bereits im Jahr 2012 ein Beschluss dazu gefasst worden sei. Der Jugendhilfeausschuss habe sich am 20.06.2012 damit befasst und der Kreisausschuss am 10.12.2012.
KTA Dammann fragt nach den Kosten.
Ltd. KVD Wiese macht deutlich, dass die Maßnahme bereits seit mehreren Jahren laufe. Entsprechend seien die erforderlichen Stellen seit mehreren Jahren im Stellenplan eingerichtet und besetzt.
Ltd. KVD Maul ergänzt, dass die Maßnahme zu dem Zeitpunkt begonnen habe, seit dem sich Landkreis und Hansestadt eine Gleichstellungsbeauftragte „teilen“. Dafür sei seitens der Hansestadt die dortige ehemalige Gleichstellungsbeauftragte mit 0,5 Stellenanteilen im Familienbüro für den Landkreis tätig. Die halbe Stelle sei in den 2,5 Arbeitsplätzen, für die Arbeitsplatz- und IT-Kostenpauschalen gezahlt würden, enthalten. Die 2 teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Aufgabenbereich Kindertagespflege (1,5 Stellen) sitzen zurzeit hier in der Kreisverwaltung. Deshalb habe die Vereinbarung keine Auswirkungen auf die Personalkosten. Aufgrund der bestehenden Raumnot bei der Kreisverwaltung werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Büroräumen der Hansestadt bzw. von der Hansestadt angemieteten Büroräumen untergebracht. Die Sachkosten für die Arbeitsplätze werden wie bei der Kooperation der Rechnungsprüfungsämter erstattet. Für den Arbeitsplatz und für Fortbildungen/Reisekosten werden pro Jahr und Arbeitsplatz 3.400 Euro pro Jahr veranschlagt. Die EDV-Ausstattung koste 3.000 Euro pro Jahr pro Arbeitsplatz. Diese Kosten würden auch hier entstehen.
Die Zweckvereinbarung müsse vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) genehmigt werden. Die Vereinbarung sei dem MI bereits vorab zugesandt worden. Eine Antwort liege bisher nicht vor.
In der Sitzungsvorlage sei versehentlich dargestellt worden, dass es sich bei der Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnis um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handele. Tatsächlich handele sich jedoch um eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. In der Sache habe dies jedoch keine Auswirkungen.
In dem Entwurf der Zweckvereinbarung habe sich ein Tippfehler eingeschlichen, der in der Beschlussempfehlung bereits korrigiert worden sei. Richtig heiße es „… sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros...“
LR Nahrstedt bittet, vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses am 06.05.2014, um Zustimmung zu dieser Sitzungsvorlage.
Beschluss
Beschluss:
Der Landkreis Lüneburg schließt mit der Hansestadt Lüneburg die beigefügte Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung zum 01.07.2014.
Die Beschlussempfehlung wird vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses am 06.05.2014 gefasst.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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