04.02.2014 - 7 Mehrjahresprogramm Brückensanierung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 04.02.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Fricke bezieht sich zunächst auf den am 24.01.2014 erschienen Artikel in der Landeszeitung und betont, dass von einem „Hickhack um marode Brücken“ keine Rede sein könne. Man sei sich fraktionsübergreifend einig, dass dem SBU ein höheres Budget für Sanierungsmaßnahmen, insbesondere für Brückensanierungen, zur Verfügung gestellt werden müsse. Man hätte lediglich unterschiedliche Lösungswege im Blick. Er gehe aber davon aus, dass hier ein gemeinsamer Konsens gefunden werden könne, der letztlich von allen Ausschussmitgliedern mitgetragen werde.
Die Mehrheitsgruppe habe den Antrag gestellt, um eine Zusammenstellung aller in den nächsten Jahren anstehenden Brückensanierungen oder auch notwendigen Neubauten mit entsprechender Kostenzusammenstellung in komprimierter Form zu erhalten.
Dieses sei hinsichtlich der Inanspruchnahme eventueller Bundes- bzw. Landesförderprogramme, die zumindest in Aussicht gestellt worden sind, sinnvoll. Darüber hinaus erleichtere solch ein Sanierungskonzept auch die langfristige Maßnahmenplanung und verdeutliche aufgrund der Kostentransparenz evtl. weiteren, erhöhten Finanzierungsbedarf.
Gerade bei den Sanierungskosten für Brücken zeige sich, dass diese z.T. bei genauerer Betrachtung der Bausubstanz erheblich gegenüber der ursprünglichen Kalkulation ansteigen. Im Zuge der Kreisstraßen würden sich sanierungsbedürftige Brücken als besondere Nadelöhre erweisen, die in der Regel nur sehr aufwändig zu umfahren seien.
KTA Kastens entgegnet, dass der Antrag auch nach dieser Begründung nicht schlüssiger werde. Es bestehe bereits ein seit Jahren gut funktionierendes System. In dem gerade zuvor beschlossenen Mehrjahresprogramm bzw. der Prioritätenliste würden alle notwendigen Maßnahmen – auch die erforderlichen Brückensanierungen – enthalten sein.
Der Erhaltungszustand jeder kreiseigenen Brücke sei aufgrund der pflichtgemäß zu führenden Brückenbücher bekannt.
Im Falle evtl. Förderprogramme könne dem entsprechend auf die vorhandenen Unterlagen zurückgegriffen werden und es sei originäre Aufgabe der Betriebsleitung, dann entsprechende Fördermittel einzuwerben.
Seitens seiner Fraktion würde man dieses Vertrauen gegenüber der Betriebsleitung entgegenbringen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Politik wolle mit diesem Antrag in die Betriebsführung eingreifen.
Zielführender erachte man daher seitens seiner Fraktion eine Budgeterhöhung des SBU, die man für das Haushaltsjahr 2015 beantragen werde.
KTA Mues hält die bisherige Praxis ebenfalls für ausreichend.
KTA Kruse-Runge kann die entstandene Diskussion nicht nachvollziehen. Aufgrund der Tatsache, dass die Brückenunterlagen vorhanden seien, stelle die erbetene Zusammenstellung keine erhebliche Mehrbelastung dar. Mit Hilfe der Zusammenstellung könnten evtl. sich abzeichnende Probleme rechtzeitig erkannt werden und bei der konkreten Maßnahmenplanung berücksichtigt werden.
Der Antrag sei keinesfalls als Misstrauensbekundung gegenüber der Arbeit des SBU zu verstehen. Man habe vielmehr erkannt, dass in diesem Bereich in den kommenden Jahren ein erhöhter Finanzierungsbedarf entstehen könnte und wolle diesem Umstand gemeinsam mit dem SBU durch die Konzepterstellung Rechnung tragen.
KTA Jaschke hält die Tatsache, dass der Antrag nicht bereits im Vorfeld dieser Sitzung thematisiert worden sei, sondern über die Landeszeitung publik geworden ist, für unglücklich. Man hätte fraktionsübergreifend einen Lösungsweg erarbeiten können.
Inhaltlich stimme er dem Vorschlag der Mehrheitsgruppe aber zu.
KTA Fricke weist darauf hin, dass die Anträge zu öffentlichen Tagesordnungspunkten über das Allris-Kreistagssystem veröffentlich würden und somit natürlich auch den Medienvertretern zugänglich seien.
KTA Gründel hebt hervor, dass Hintergrund des Antrages lediglich ein Erkenntnisgewinn sei, nicht aber eine Misstrauensbekundung. Ohne das Vertrauen in die fachliche Kompetenz des SBU wäre solch ein Antrag gar nicht denkbar. Im Hinblick auf mögliche Förderprogramme sei es sinnvoll, ein schlüssiges Konzept parat zu haben, um kurzfristig entsprechende Anträge stellen zu können. Der voraussichtliche Sanierungsbedarf und damit Finanzierungsbedarf der folgenden Jahre solle lediglich dem Ausschuss transparent gemacht werden.
KTA Thiemann entgegnet, dass durch die öffentliche Diskussion des Antrages über die Landeszeitung durchaus der Eindruck entstehen könne, die Politik habe kein Vertrauen in die Arbeit des SBU. Dies sei aber definitiv nicht der Fall. Aufgrund der Tatsache, dass alle Brückenunterlagen vorlägen und sich das bisherige System der Fortschreibung von MJP und Prioritätenliste in der Praxis bewährt hätten, halte er die beantragte Konzepterstellung für überflüssig und dem entsprechend könne dem Antrag auch nicht zugestimmt werden.
KTA Hublitz hält als ehemaliger Bürgermeister sogenannte Schubladenprogramme durchaus für praktikabel. Hinsichtlich des Erhaltungszustandes der Brücken sei aber alles in den Brückenbüchern dokumentiert und es könne jederzeit darauf zurückgegriffen werden. Man müsse dem SBU nicht vorschreiben, was zu tun sei.
KTA Fricke erwidert, dass keine Zweifel an der ordnungsgemäßen Führung der Brückenbücher bestünden. Diese Bücher enthielten jedoch keine Kostenzusammenstellungen für evtl. erforderliche Sanierungen. Diese Kostentransparenz sei aber gerade im Hinblick auf eine langfristige Maßnahmenplanung sehr hilfreich.
Beschluss
Beschluss:
Der Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung wird beauftragt, zunächst kostenneutral und ohne externe Unterstützung anhand der vorliegenden Brückenprüfberichte den Sanierungs- bzw. Neubaubedarf bei den kreiseigenen Brücken zu ermitteln. Daraus soll ein Mehrjahresprogramm zur Brückensanierung – analog zur Schulbausanierung – erarbeitet werden, um eine langfristige Sanierung sicher zu stellen und eventuelle Bundes- und Landesmittel einzuwerben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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346,4 kB
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