17.06.2014 - 6 Mehrjahresprogramm Brückensanierung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 17.06.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
BL Seegers hebt hervor, dass es sich bei dem erarbeiteten Brückensanierungskonzept (ist als Anlage dem Protokoll beigefügt) um eine Momentaufnahme handele. Danach bestehe in dem betrachteten Zeitraum von 2014 bis 2023 zumindest kein akuter Handlungsbedarf. Dieses könne sich aber bei unvorhergesehenen Schäden ändern und auch zu Verschiebungen hinsichtlich der aktuell festgelegten Prioritäten führen.
Frau Heise stellt daraufhin das Brückensanierungskonzept im Detail vor und geht auf Nachfragen ein.
Für die in den Jahren 2015 bis 2023 geplanten Maßnahmen seien insgesamt 2,58 Mio Euro veranschlagt worden.
KTA Gründel bedankt sich ausdrücklich für die sehr gute Ausarbeitung des Konzeptes durch Frau Heise. Genau so habe man sich seitens der Mehrheitsfraktion ein Brückensanierungskonzept für einen Mehrjahreszeitraum vorgestellt, um im Falle evtl. Landes- bzw. Bundesförderprogramme gewappnet zu sein und auch einen Überblick hinsichtlich des kalkulierten Finanzbedarfs zu erhalten.
Hinsichtlich der Wittorfer Klappbrücke weist er auf das seines Erachtens für die Brücke problematische Bremsverhalten der Fahrzeugführer vor der vorhandenen Straßenschwelle zur Geschwindigkeitsreduzierung aus Richtung St.Dionys hin. Derzeit würden viele Fahrzeugführer auf der Brücke abbremsen, was zu Belastungen der Brücke führen könnte.
Es sollte überprüft werden, ob auch auf der anderen Seite eine Schwelle angebracht werden sollte oder aber gar keine Schwelle erforderlich sei.
Frau Heise erklärt, dass aus diesem Grund bereits Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt worden seien, die Ergebnisse jedoch noch ausgewertet werden müssten.
KTA Dammann fragt an, ob hinsichtlich des diesjährigen Brückenneubaus an der K 53 über den Neetzekanal tatsächlich während der Bauphase eine Behelfsbrücke erforderlich sei. Darüber hinaus vertrete er die Auffassung, dass die jetzige Beschilderung der vorhandenen Brücke nicht den Brückenschäden und erforderlichen Gewichtsbeschränkungen Rechnung trage.
BL Seegers erläutert, dass aufgrund der zu erwartenden mehrmonatigen Bauphase und der Entlastungsfunktion der K 53 für die B 209 die Behelfsbrücke zwingend erforderlich sei.
Die erwähnte Beschilderung sei seinerzeit mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt worden.
Danach dürften sich lediglich im Begegnungsverkehr von Fahrzeugen insgesamt max. 30t auf der Brücke befinden. Einzelfahrzeuge mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 40t könnten bei einer Spannbreite der Brücke von 8,50m sowie den üblichen Achsabständen auch die Brücke passieren.
KTA Glodzei bedankt sich ebenfalls für die hilfreiche Konzepterstellung und fragt an, wie hoch die Planungssicherheit hinsichtlich der dargestellten Maßnahmen sei bzw. wie hoch das Risiko sei, dass unerwartete Schäden die geplanten Budgets deutlich übersteigen würden.
BL Seegers erläutert, dass sich die dargestellten Jahresplanungen durchaus mit den durchschnittlichen Ergebnissen der Vorjahre decken würden. Selbstverständlich könnte es auch zu negativen Veränderungen kommen, allerdings würden sich z.T. auch unerwartet günstige Ausschreibungsergebnisse wiederum positiv auswirken.
KTA Kastens lobt ebenfalls die gute und detaillierte Ausarbeitung zu diesem TOP. Gleichwohl stelle er die Notwendigkeit des Brückensanierungskonzeptes nach wie vor infrage. In den bereits vorhandenen Mehrjahresprogrammen würden auch die notwendigen Sanierungsarbeiten an den Brücken berücksichtigt werden. Akute Sanierungen müssten ohnehin umgehend erledigt werden, was wiederum zu Lasten der Sanierungsbudgets für die Straßen und Radwege gehe.
Wie bereits in der letzten Sitzung angesprochen, plädiere seine Fraktion daher für eine Erhöhung der jährlichen Zuweisung an den SBU.
KTA Fricke hebt hervor, dass das seitens der Mehrheitsfraktion erbetene Brückensanierungskonzept u.a. den Fraktionen als Diskussionsgrundlage hinsichtlich mittelfristiger Finanzplanungen dienen sollte. Mit dem nunmehr vorliegenden, fundierten Konzept sei dieser Zweck erfüllt. Darüber hinaus sei man auf evtl. Förderprogramme vorbereitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22 MB
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