15.09.2014 - 9 Absehen von der Ausschreibung der Stelle des Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 15.09.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer verlässt den Sitzungsraum.
Ltd. KVD Maul stellt dar, dass eine Anpassung der Beschlussformulierung erforderlich sei. Aus dem Beratungsgegenstand der Vorlage gehe hervor, dass auch von einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle abgesehen werden soll. Dies sei in den Beschluss aufzunehmen:
- Von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Ersten Kreisrates wird abgesehen.
- Herr Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer, geb. 30.03.1960, wird für die weitere achtjährige Amtszeit vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2023 als Erster Kreisrat gewählt. Für die Amtszeit vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2023 wird er in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 5 Bundesbesoldungsordnung eingewiesen.
KTA Dubber beantragt, den Punkt ohne weitere Beratung/Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen, da noch Beratungsbedarf in seiner Fraktion bestehe.
KTA Dr. Bonin fragt, ob Konsens darüber bestehe, die Angelegenheit direkt in den Kreisausschuss und Kreistag zu geben und nicht noch einmal den AFP zu beteiligen.
KTA Dubber stimmt dem Verfahren zu, wenn bis dahin kein AFP mehr stattfinde. Falls vorher noch ein AFP stattfinde, sollte die Angelegenheit dort behandelt werden.
Beschluss
Beschluss:
Folgende Ergänzung der Beschlussempfehlung wird zur Kenntnis genommen:
- Von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Ersten Kreisrates wird abgesehen.
- Herr Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer, geb. 30.03.1960, wird für die weitere achtjährige Amtszeit vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2023 als Erster Kreisrat gewählt. Für die Amtszeit vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2023 wird er in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 5 Bundesbesoldungsordnung eingewiesen.
Im Übrigen wird die Angelegenheit, da noch Beratungsbedarf innerhalb der Fraktionen besteht, ohne Beschlussempfehlung in den Kreisausschuss gegeben, soweit nicht vorher noch ein außerplanmäßiger AFP stattfindet.