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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

23.03.2015 - 7 Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Ger...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

  1. Das Vorschlagsrecht für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gemäß § 71 Absatz 2 NKomVG wie folgt verteilt:

    Gruppe SPD/Grüne: 1 Wahlvorschlag
    CDU-RRP-Fraktion:  1 Wahlvorschlag

    r die Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

  1. Auf Vorschlag der Gruppe SPD/Grüne und der CDU-RRP-Fraktion werden die folgenden Personen gewählt:

Gruppe SPD/Grüne: KTA Nicole Ziemer

CDU/RRP-Fraktion: KTA Meinhard Perschel

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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