23.03.2015 - 7 Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Ger...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
- Das Vorschlagsrecht für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gemäß § 71 Absatz 2 NKomVG wie folgt verteilt:
Gruppe SPD/Grüne: 1 Wahlvorschlag
CDU-RRP-Fraktion: 1 Wahlvorschlag
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
- Auf Vorschlag der Gruppe SPD/Grüne und der CDU-RRP-Fraktion werden die folgenden Personen gewählt:
Gruppe SPD/Grüne: KTA Nicole Ziemer
CDU/RRP-Fraktion: KTA Meinhard Perschel
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
81,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
300,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
41,6 kB
|