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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

30.09.2015 - 9.1 Anfrage CDU/Bündnis 21 RRP "Fortführung der Päd...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Die Fragen aus der Anfrage werden von FBL 5, Herrn Wiese, wie folgt beantwortet:

 

  1. Bleibt es bei der bisherigen Unterstützung von Pädagogischen Mittagstischen der Schulträger von Grundschulen?

    Laut Beschluss des Kreistags vom 23. September 2013 sollten die Haushaltsmittel für Pädagogische Mittagstische an Grundschulen ab dem Haushaltsjahr 2016 schwerpunktmäßig an Ganztagsgrundschulen mit Pädagogischen Mittagstischen umverteilt werden. Ob es bei diesem Beschluss bleibt, ist offen. Mittlerweile liegt ein Antrag auf Aussetzung dieses Beschlusses um ein Jahr vor.
     
  2. Erhöht sich der Betrag für den Pädagogischen Mittagstisch, weil einige Grundschulen in Ganztagsschulen umgewandelt wurden und damit vom Land eine höhere Förderung erhalten?

    Der Landkreis Lüneburg hat in den vergangenen Jahren unabhängig davon, ob eine Schule Ganztagsschule war oder nicht, den Pädagogischen Mittagstisch mit 5.000,00 € bezuschusst. Jede weitere Gruppe erhält bis zu 10 Kindern einen Betrag von bis zu 2.500,00 € und ab dem 11. Kind von 5.000,00 €hrlich.
     
  3. Wie viele Grundschulen wurden im Landkreis Lüneburg in Ganztagsschulen umgewandelt?

    Im Augenblick gibt es in der Fläche des Landkreises drei Ganztagsgrundschulen. Eine Umwandlung in Ganztagsgrundschulen ist für zwei Schulen vorgesehen. Im Bereich der Hansestadt gibt es vier Ganztagsgrundschulen.
     
  4. Wie viele Lehrkräfte und zusätzliche Mittel werden für Ganztagsschulen (Basis Einzügigkeit) bereitgestellt?

    Darüber ist eine Aussage nicht möglich.
     
  5. In wie vielen Grundschulen im Landkreis Lüneburg werden pädagogische Mittagstische gefördert?

    In allen Grundschulstandorten im Landkreis Lüneburg wird mit vier Ausnahmen mindestens eine sozialpädagogische Mittagsgruppe gefördert. Bei den Ausnahmen handelt es sich um die Standorte Barskamp, Bleckede und Neuhaus-Tripkau. Für die genannten Standorte liegen keine Planungen der Gemeinden vor, da der Bedarf dort über Hortangebote gemäß Nds. KitaG befriedigt wird.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Anlagen zur Vorlage

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