03.06.2015 - 7 Protokollnotiz zum Finanzvertrag
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 03.06.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales
- Bearbeitung:
- Regina Martin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KVOR Wiegert erläutert die Sitzungsvorlage. Nach § 9 des Finanzvertrages erhalte die Hansestadt Lüneburg in den Bereichen Schulen, Jugendhilfe, Sozialhilfe und Asyl jeweils auf der Grundlage des Vorjahresergebnisses Abschlagszahlungen. Die endgültigen Abrechnungen würden dann zu Beginn des nächsten Jahres erfolgen. In der Regel käme es dabei zu überschaubaren Nachzahlungen oder Rückerstattungen.
Eine besondere Situation sei nun bei den Aufwendungen der Hansestadt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingetreten. Diese beliefen sich in 2014 auf rd. 2,8 Mio. Euro. Für 2015 werde nun eine Belastung von rd. 5,5 Mio. Euro prognostiziert. Bei Anwendung des § 9 Finanzvertrag würde die Hansestadt in 2015 lediglich Abschlagszahlungen von 2,8 Mio. Euro erhalten und dann erst Anfang 2016 eine Nachzahlung von rd. 2,7 Mio. Euro. Angesichts der Dimension des vorzufinanzieren Betrages und die negativen Auswirkungen auf ihre Liquidität habe die Hansestadt um eine zeitnähere Kostenerstattung gebeten.
Diese Bitte könne nachvollzogen werden, zumal alle übrigen Gemeinden zeitnah ihren Aufwand für Asylleistungen erstattet bekämen. Die besonderen Umstände würden eine zeitweise Änderung der Zahlungsmodalitäten rechtfertigen. Es sei eine gerechte und sinnvolle Vorgehensweise.
KTA Dammann weist darauf hin, dass der Finanzvertrag vom Kreistag beschlossen worden sei. Eine Änderung des Finanzvertrages müsse deshalb ebenfalls durch den Kreistag erfolgen. Ein Beschluss des Kreisausschusses reiche nicht aus.
KVOR Wiegert erwidert, dass ein Kreistagsbeschluss nicht erforderlich sei. Es werde nicht der Finanzvertrag selbst geändert, sondern lediglich temporär die Zahlungsmodalitäten. Nennenswerte Mehrbelastungen für den Landkreis würden sich daraus nicht ergeben. Mittelfristig betrachtet würden sich gewisse Zinsbelastungen dadurch wieder ausgleichen, dass bei einem Rückgang der Kosten umgekehrt der Landkreis keine zu hohen Abschläge aufgrund des Vorjahresergebnisses mehr an die Hansestadt zahlen müsse.
In der Vergangenheit seien vergleichbare Änderungen oder Modifizierungen des Finanzvertrages in der Regel ohne Beteiligung des Kreistages vom Kreisausschuss entschieden worden. Vorsorglich werde man die Frage der Zuständigkeit dennoch noch einmal vom Rechtservice des Landkreises prüfen lassen.
Beschluss
Beschluss:
Protokollnotiz zum Finanzvertrag:
„Für den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes werden in 2015 und 2016 abweichend von § 9 Abschläge nicht auf Grundlage des Vorjahresergebnisses, sondern nach gegenseitiger verwaltungsseitiger Abstimmung gezahlt. Dies soll sowohl zu niedrige als zu hohe Abschlagszahlungen verhindern.
Für 2015 werden Abschläge in Höhe von 5.480.000,00 € (fünf Millionen vierhundertachtzigtausend Euro) gezahlt.“