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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

30.08.2005 - 6 Bericht des Landrats/Werksleiters über wichtige...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

WL Ruth berichtet vom Bauschaden am Anbau Bürogebäude in Embsen. Hier wurden massive Feuchtigkeitsschäden festgestellt. Um die Ursache sowie den Umfang des Schadens festzustellen, habe man einen Fachmann (Ing.-Büro Tönnjes, Bardowick) zu einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt. Die Schadensursache konnte auch festgestellt werden. Leider ist nicht eindeutig festzulegen, ob Planungs- bzw. und/oder Ausführungsfehler vorliegen und wenn ein Ausführungsfehler vorläge, sei ebenfalls nicht eindeutig, welche bauausführenden Firmen (je nach Gewerk) beteiligt seien.

Es hat bereits ein gemeinsames Gespräch mit den Beteiligten stattgefunden, wobei deutlich wurde, dass eine Firma die Schuld auf die andere Firma schiebt, nach dem Motto: Der andere sei es gewesen.

Theoretisch gäbe es jetzt die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Hierfür müsste aber ein Beweissicherungsverfahren beantragt werden; die Kosten hierfür (für ein unabhängiges Gutachten) müssten von SBU verauslagt werden. Überdies sei bei dieser unübersichtlichen Rechtslage der Ausgang eines Gerichtsverfahrens völlig ungewiss.

Aus diesem Grunde setzt die Werksleitung weiterhin auf eine gütliche freiwillige Lösung unter den Beteiligten, ein weiteres Gespräch wird in Kürze stattfinden.

Da der Schaden noch bis zum Wintereinbruch, zumindest im wesentlichen, beseitigt werden muss, wird die Werksleitung unter Umständen auch ohne gütliche Einigung handeln müssen.

KTA Stebani rät von einer Klage ab.

KTA Heinrichs ergänzt, dass er der weiteren Vorgehensweise der Werksleitung vertraut.

Der Ausschuss wird weiter über den Fortgang des Verfahrens informiert.

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Abstimmungsergebnis

 

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