30.08.2005 - 6 Bericht des Landrats/Werksleiters über wichtige...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Werks- und Straßenbauausschuss
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 30.08.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
Beschluss
WL Ruth berichtet vom Bauschaden am Anbau
Bürogebäude in Embsen. Hier wurden massive Feuchtigkeitsschäden festgestellt.
Um die Ursache sowie den Umfang des Schadens festzustellen, habe man einen
Fachmann (Ing.-Büro Tönnjes, Bardowick) zu einer gutachterlichen Stellungnahme
beauftragt. Die Schadensursache konnte auch festgestellt werden. Leider ist
nicht eindeutig festzulegen, ob Planungs- bzw. und/oder Ausführungsfehler
vorliegen und wenn ein Ausführungsfehler vorläge, sei ebenfalls nicht
eindeutig, welche bauausführenden Firmen (je nach Gewerk) beteiligt seien.
Es hat bereits ein gemeinsames Gespräch mit den Beteiligten
stattgefunden, wobei deutlich wurde, dass eine Firma die Schuld auf die andere
Firma schiebt, nach dem Motto: Der andere sei es gewesen.
Theoretisch gäbe es jetzt die Möglichkeit einer gerichtlichen
Auseinandersetzung. Hierfür müsste aber ein Beweissicherungsverfahren beantragt
werden; die Kosten hierfür (für ein unabhängiges Gutachten) müssten von SBU
verauslagt werden. Überdies sei bei dieser unübersichtlichen Rechtslage der
Ausgang eines Gerichtsverfahrens völlig ungewiss.
Aus diesem Grunde setzt die Werksleitung weiterhin auf eine
gütliche freiwillige Lösung unter den Beteiligten, ein weiteres Gespräch wird
in Kürze stattfinden.
Da der Schaden noch bis zum Wintereinbruch, zumindest im
wesentlichen, beseitigt werden muss, wird die Werksleitung unter Umständen auch
ohne gütliche Einigung handeln müssen.
KTA Stebani rät von einer Klage ab.
KTA Heinrichs ergänzt, dass er der weiteren Vorgehensweise
der Werksleitung vertraut.
Der Ausschuss wird weiter über den Fortgang des Verfahrens
informiert.