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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

14.12.2016 - 5 Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörend...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen. Die entsprechenden Vorschriften werden ihnen schriftlich ausgehändigt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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