06.03.2017 - 15 Verwaltung der Grundsicherung nach dem SGB II
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Für den Forderungseinzug des Jobcenters Landkreis Lüneburg gelten im Hinblick auf Forderungen des Landkreises Lüneburg folgende Wertgrenzen:
Stundung: 30.000,00 €
Niederschlagung:50.000,00 €
Erlass/Teilerlass:15.000,00 €
Vergleich:15.000,00 €
Sofern der Forderungsanteil des Landkreises Lüneburg die obigen Wertgrenzen übersteigt, liegt die Entscheidung beim Landkreis Lüneburg.