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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

06.03.2017 - 15 Verwaltung der Grundsicherung nach dem SGB II

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

 

r den Forderungseinzug des Jobcenters Landkreis Lüneburg gelten im Hinblick auf Forderungen des Landkreises Lüneburg folgende Wertgrenzen:

 

Stundung: 30.000,00 €

Niederschlagung:50.000,00 €

Erlass/Teilerlass:15.000,00 €

Vergleich:15.000,00 €

 

Sofern der Forderungsanteil des Landkreises Lüneburg die obigen Wertgrenzen übersteigt, liegt die Entscheidung beim Landkreis Lüneburg.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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