06.11.2017 - 20.2 Änderung Baugesetzbuch; Arena Lüneburger Land
Grunddaten
Wortprotokoll
KTA Bauschke hat gehört, dass sich ganz viel im Baugesetzbuch geändert hat und auch in der Baunutzungsverordnung § 6 a, wonach das Wohnen in Gewerbegebieten möglich sei. Auf dem Arena Gelände stehe ein Haus mit vier Wohneinheiten. Sie fragt, ob das Haus bereits abgerissen sei oder ob es nach der neuen Baunutzungsverordnung doch als Wohnhaus vermietet und benutzt werden könne, um damit weitere Einnahmen für den Betrieb der Arena zu erzielen.
EKR Krumböhmer antwortet, dass das Haus auf dem Gelände steht, dass Parkplatz werde es sei der Abriss geplant. Das stehe auch im Vertrag mit Herrn Sallier. Ob das Haus als Baubüro genutzt wird, das müsse man mit den Planern noch abstimmen, aber es werde auf jeden Fall abgerissen.
-EKR-