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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

12.09.2017 - 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. ...

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Wortprotokoll

Herr Twesten, Bürgermeister des Flecken Artlenburg, nimmt Bezug auf ein abgeschlossenes Bauleitplanverfahren sowie ein anhängiges Baugenehmigungsverfahren zu einem Einzelhandelsvorhaben (Norma) im Flecken Artlenburg. Das Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig, da der Bebauungsplan vom Landkreis nicht angewendet wird. Er hinterfragt die angekündigte Entscheidung. Zudem sei die Gemeinde nicht ausreichend am Verfahren beteiligt und ein Gesprächstermin sei erst am 9. oder 10. Oktober angeboten worden.

 

KR´in Vossers erläutert, dass es sich um ein laufendes Baugenehmigungsverfahren handele, das auf der Grundlage des rechtskräftigen B-Plans entschieden werde. Der Antragsteller sei informiert; die Gemeinde selbst jedoch nicht direkt am Verfahren beteiligt. Bei dem Gespräch im Oktober könne das weitere Vorgehen zum Bebauungsplan besprochen werden. Sie bittet darum, die Thematik bei diesem Gesprächstermin zu erörtern.

 

KTA Prof. Dr. Bonin und KTA Blume bitten die Verwaltung, die Frage von Herrn Twesten direkt detaillierter zu beantworten, da es sich durchaus um ein raumordnungsrechtliches Problem handele.

 

BR´in Schlag erläutert, dass dem Flecken Artlenburg nach dem RROP keine zentralörtliche Ausweisung zugeteilt wurde und somit großflächiger Einzelhandel (ab 800 m²) nicht zulässig sei. Ausnahmen seien nach dem LROP 2017 möglich, wenn nachgewiesen werde, dass mehr als 50% der Kaufkraft aus dem fußufigen Nahbereich (10 Minuten) generiert werden. Vom Antragsteller wurde ein entsprechendes Gutachten vorgelegt, das aber gemäß einem Vorgutachten und einer Plausibilitätsprüfung nicht nachvollziehbar sei. Daher sei die ausschließliche Nahversorgungsfunktion des Vorhabens nicht nachgewiesen und das Vorhaben widerspreche den Zielen der Raumordnung und sei auch im Interesse der anderen Gemeinden in der beantragten Form nicht zulässig. Bei dem Gesprächstermin im Oktober könne das weitere Vorgehen bezüglich eines neuen Bauleitplanverfahrens erörtert werden.

 

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