12.09.2017 - 9 Finanzierung des Eigenanteils für das Elektromo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 12.09.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Ang´er Winkelmann trägt zum geplanten Elektromobilitätskonzept für Hansestadt und Landkreis Lüneburg vor (Präsentation ist beigefügt, Anlage 5).
KTA Gros gibt zwei Aspekte beim Ausbau der Elektromobilität zu bedenken: Die Standardisierung der Ladestellen und die Frage der Bezahlung. Er fragt nach der Situation der Ladesäulen im Landkreis.
Ang´er Winkelmann führt aus, dass Ladesäulen heute im Allgemeinen mit einem Typ-2-Stecker ausgestattet seien. Bezüglich der Abrechnungsmodalitäten schreibe die Ladesäulenverordnung vor, dass bei jeder Säule ein ad-hoc-Bezahlverfahren vorzusehen sei. Ansonsten erfolge die Bezahlung zunehmend über Zusammenschlüsse von Betreibern (Roaming). Im Landkreis Lüneburg bieten einige Betreiber, etwa Restaurants, ein kostenloses Aufladen an. Das treffe bis Ende 2017 auch auf einige Stromversorger zu. Es gebe sicher aber auch Ladeeinrichtungen, die hinsichtlich Bezahlverfahren und Roaming nicht aufzurüsten seien.
KTA Blume erkundigt sich nach den Kosten des Konzeptes und inwiefern die Hansestadt ebenfalls einen finanziellen Beitrag leistet.
Ang´er Winkelmann antwortet, dass Gesamtkosten von 100.000 € förderfähig seien, das Konzept aber eher mehr kosten dürfte. Es gebe Gespräche mit verschiedenen Gesellschaften und auch mit der Hansestadt bezüglich einer inhaltlichen Abstimmung der Ausschreibung.
Es wird vorgeschlagen, dass sich die Hansestadt mit 10.000 € zur Hälfte an dem Eigenanteil beteiligt.
Ang´er Winkelmann erläutert auf Nachfrage von KTA Gärtner hinsichtlich der Zielsetzung, dass das Konzept Bedarfe für Ladeinfrastruktur in Quartieren und Kommunen sowie an besonderen Standorten wie Parkhäusern und Lösungsmöglichkeiten für kritische Punkte aufzeigen und Ausbauempfehlungen hierfür geben soll.
KTA Gros formuliert die Erwartung, dass E-Mobilität vor allem für Gemeinden wichtig sei, die schlecht an den ÖPNV angebunden sind.
Ang´er Winkelmann erwidert, dass Elektromobilität nicht nur Kommunen und Privathaushalte betrifft, sondern auch andere nicht-kommunale Akteure wie das Gewerbe.
KTA Gärtner hält einen Beitrag der Hansestadt nicht für geboten, wenn der Fokus des Konzepts auf dem ländlichen Raum liegt.
KR‘in Vossers wendet ein, dass sich die Konzepterstellung und Planung für Ladeinfrastruktur am Bedarf und der Verkehrsinfrastruktur orientieren müsse und daher der zu ermittelnde Bedarf nicht von vornherein auf bestimmte Kommunen bezogen werden könne.
KTA Prof. Dr. Bonin stellt die Frage, ob mit der beschlossenen Fördersumme von 100.000 € für den Aufbau von Ladeinfrastruktur auch Privatunternehmen wie ein Taxianbieter eine kostenlose Ladesäule erhalten könne.
Ang´er Winkelmann erläutert, dass dies zu prüfen sei. Fördermittel für Ladesäulen seitens des Bundes seien daran gebunden, dass die Ladesäule öffentlich zugänglich ist. Die Verwaltung prüft momentan, welche Mobilitätsangebote in welcher Form gefördert werden können.
Er sagt zu, dass noch in diesem Jahr ein Konzept-Vorschlag für die Ausgabe der landkreiseigenen Fördermittel vorgestellt wird.
KTA Blume stellt den Antrag, im Beschluss einen Finanzierungsanteil der Hansestadt vorzusehen und den Finanzierungsanteil aus dem Strukturentwicklungsfonds auf 15.000 € zu reduzieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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