12.09.2017 - 6 Berichterstattung RROP
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 12.09.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlage:
-
2017/269 Berichterstattung RROP
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
BR´in Schlag und Ang’e Leineweber tragen gemäß der Bitte aus dem letzten Ausschuss vom 16.05.2017 zur Zeitplanung der beschlossenen Neuaufstellung des RROP vor (Präsentation ist beigefügt, Anlage 1).
Auf Nachfrage von KTA Blume wird klargestellt, dass der Ausschuss bzw. der Kreistag in der Übersicht zur Zeitplanung als „intern“ zu verstehen sind, sodass sie in die Aufstellung des Entwurfs mit eingebunden werden.
KTA Gros bittet um Beifügung der Präsentationen zum Protokoll, sodass die Fraktionen beraten können, an welcher Stelle im Verfahren sie eine intensivere Beteiligung der Politik wünschen.
BR´in Schlag betont, dass die Planung der Politik vorgestellt werde, wenn sie planungstechnisch auf einem fundierten Stand ist.
KTA Kamp empfiehlt einen Beschluss des Kreistags in der aktuellen Wahlperiode anzustreben und gibt zu Bedenken, dass sich bei einem Beschluss im ersten Quartal 2022 bereits ein neuer Kreistag mit diesem umfänglichen Thema auseinandersetzen müsse. Er bittet außerdem um eine frühzeitige Beteiligung der Kreistagsmitglieder, um gegenüber dem gültigen RROP veränderte Zielsetzungen, etwa bzgl. der Wohnbebauung, berücksichtigen zu können.
KTA Prof. Dr. Bonin sieht ebenfalls die Notwendigkeit, ausreichend Zeit für die Diskussion von Alternativen und textlichen Festlegungen vorzusehen.
BR´in Schlag verweist diesbezüglich auf den langen Zeitraum für den internen Abstimmungsprozess zum Vorentwurf. Bei manchen Aspekten seien Alternativen jedoch dort eingeschränkt, wo es klare Vorgaben vom Land Niedersachsen gebe.
KTA Führinger, Dziuba-Busch und Blume fragen, wie in den Jahren bis zum Inkrafttreten des neuen RROP mit kommunalen Planungen verfahren werde, ob es Veränderungssperren gebe und welche Instrumente und Möglichkeiten bestehen, unstreitig festgestellte Planungsbedarfe etwa in der Siedlungsentwicklung umzusetzen, z. B. durch eine Zielabweichung.
BR´in Schlag stellt klar, dass das bestehende RROP weiterhin Gültigkeit habe und in Verbindung mit Vorgaben der Landesplanung maßgeblich sei. Eine Veränderungssperre für gemeindliche Planungen gebe es daher nicht. Viele Gemeinden hätten ihre Entwicklungskontingente auch noch nicht ausgenutzt. Es sei zudem zu erwarten, dass bei kleineren Gemeinden auch in Zukunft keine deutlich erhöhten Wachstumsperspektiven geschaffen würden. Zielabweichungen seien nur in den Fällen möglich, die nicht im Aufstellungsverfahren bereits durchdacht wurden.
KTA Kruse-Runge sieht eine zu starke Zuspitzung der Diskussion auf das Thema Baugenehmigung; Restriktionen seien auch aus anderen Gründen nötig, zum Schutz des Freiraumes und der Landschaft. Sie plädiert im Verfahren zur Erstellung des neuen RROP dazu, Sorgfalt vor Schnelligkeit zu stellen.
KTA Kamp bemerkt, dass unterschiedliche Sichtweisen inhaltlich zu diskutieren sein werden. Das bestehende RROP sei ausreichend diskutiert und beschlossen worden. Er betont auch wegen der veränderten Rahmenbedingungen noch einmal den Wunsch nach einem zügigen Verfahren.
KTA Gros hebt hervor, dass Gemeinden ihre Wünsche nicht unbeschränkt werden umsetzen können. Diese seien an dieser Stelle noch nicht zu diskutieren.
KTA Gärtner bemerkt, dass dies nicht nur die Themen Wohnen und Einzelhandel, sondern alle Themen betreffe. Er sieht die Gefahr, dass die Gemeinden Planungen ungeachtet anderslautender Stellungnahmen des Landkreises umsetzen.
KTA Prof. Dr. Bonin weist darauf hin, dass ein Abschluss des Verfahrens vor 2021 auch wegen des vorauszusehenden Wechsels in der Position des Landrates wichtig sei. Er sieht die Verwaltung in der Aufgabe, die Gemeinden gerade auch im Außenbereich zu beraten, inwieweit und in welcher Form eine Entwicklung möglich sei. Wichtig sei ihm, dass auch während der Bearbeitungszeit der Neuaufstellung des RROP Planungsänderungen möglich seien.
BR´in Schlag stellt eine Übersicht über die für die Erstellung des RROP vorgesehenen Stellenanteile zur Personalbesetzung des Fachdienstes RBP vor.
KTA Prof. Dr. Bonin fragen nach der Fortführung der neu beantragten Stelle nach Fertigstellung des RROP und der Stellenbewertung.
KR’in Vossers erläutert, dass eine unbefristete Stelle beantragt sei, da wegen der dynamischen Entwicklung in der Raumordnung nach dem Abschluss des Aufstellungsverfahrens bereits wieder erste Schritte zur Überarbeitung des RROP anstehen dürften.
BR´in Schlag führt aus, dass eine Stelle mit der Bewertung E10/E11 beantragt wurde. Damit seien v. a. Master-Absolventen angesprochen, Bachelor-Absolventen seien aber nicht ausgeschlossen.
KTA Gros bemerkt, dass, um qualifiziertes Personal zu bekommen, diese Bewertung die unterste Stufe dessen sei, was für eine solche Aufgaben angemessen sei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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795,5 kB
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