01.02.2017 - 8 Finanzhilfen nach den Richtlinien zur Verbesser...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Mi., 01.02.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
BL Seegers erläutert die Fortschreibung des Mehrjahresprogramms und verweist hierzu auf die Erläuterungen in der Beschlussvorlage.
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Alt Garge im Zuge der K 11 und der K 22 sei an laufende Nummern 3.) und 4.) vorgezogen worden und damit mit dem Ausbau der Ortdurchfahrt Dahlenburg im Zuge der K 35 getauscht worden. Dieses sei insbesondere aufgrund des Schadensbildes an der K 11 erforderlich gewesen. Vergleichbar mit den gravierenden Schäden an der K 31, würden auch hier Betonplatten hohl liegen und seien gebrochen, was z.T. zu gefährlichen Fugenbildungen und Absätzen führe. Durch die Abrollgeräusche der Fahrzeuge würden extreme Lärmemissionen verursacht werden. Reparaturmaßnahmen seien nicht mehr zielführend. Man werde versuchen, durch verkehrslenkende Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsreduzierungen, übergangsweise Entlastungen für die Anwohner zu erreichen.
KTA Bolmerg bittet um Erläuterungen, nach welchen Kriterien die Prioritäten festgelegt werden würden. Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Barnstedt im Zuge der K 17 sei seiner Auffassung nach dringend erforderlich, aber erst für das Jahr 2022 in der Mehrjahresplanung vorgesehen. Die in den letzten Jahren erfolgten Reparaturmaßnahmen hätten zumindest subjektiv aus Sicht der Verkehrsteilnehmer und insbesondere der Anwohner eher zu Verschlechterungen geführt.
Bereichsleiter Scholz erklärt, die durchgeführten Reparaturmaßnahmen seien zunächst leider nicht fachgerecht ausgeführt worden, da die verwendete Bitumenemulsion beim sogenannten Patchen keine Haftung entwickelt habe, so dass sich das Material nach kurzer Zeit wieder abgelöst habe. Die daraufhin notwendige zweite Reparatur sei zwar erfolgreicher verlaufen, da nunmehr kein Wasser mehr in den Fahrbahnaufbau eindringen könne, jedoch seien starke Unebenheiten entstanden.
Letztlich sei jedoch ein Ausbau der OD unumgänglich.
KTA Marten regt bezüglich der nicht fachgerecht ausgeführten Reparaturmaßnahmen an, die betreffende Firma bei künftigen Vergabeverfahren nicht zu berücksichtigen.
Die langjährige Praxis der Mehrjahresplanung habe sich bewährt. Die Festlegung erfolge nach objektiven Gesichtspunkten. Maßnahmen, die in der aktuellen Liste vor dem Ausbau der OD Barnstedt geplant seien, seien z.T. schon seit vielen Jahren für das Jahresbauprogramm des Landes angemeldet worden; aufgrund dringlicherer Sanierungen aber wieder weiter nach hinten verschoben worden. Auch bei diesen Baumaßnahmen bestehe ein großes Interesse der Verkehrsteilnehmer und der Anwohner, die Straßenverhältnisse zu verbessern.
KTA Gründel und KTA Kastens stimmen dem zu. Von der Mehrjahresplanung solle nur in begründeten, dringlichen Fällen abgewichen werden. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Verkehrssicherheit
beeinträchtigt sei, was jedoch bei der OD Barnstedt nicht der Fall sei.
Auch im Hinblick auf das sehr hohe Kostenvolumen dieser Maßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 1.300.000 Euro, solle keine Verschiebung erfolgen.
KTA Mues stimmt dem ebenfalls zu, bittet jedoch um Erläuterung, wie hoch der Kostenunterschied zwischen dem durchgeführten Patchen und einem Abfräsen und Aufbringen einer neuen Fahrbahndecke sei.
Bereichsleiter Scholz erklärt, dass das Abfräsen und Aufbringen einer neuen Fahrbahndecke in der OD Barnstedt aufgrund des schlechten Fahrbahnaufbaus nicht mehr zielführend wäre und mindestens das Zehnfache an Kosten gegenüber dem Patchen verursachen würde. Wie bereits erwähnt, wäre der komplette Ausbau jedoch die einzige sinnvolle und dauerhafte Lösung.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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18,6 kB
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