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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

01.02.2017 - 6 Wirtschaftsplan für den Betrieb Straßenbau und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

BL Seegers verweist auf den vorgelegten Wirtschaftsplan2017 sowie die ergänzenden Erläuterungen in der Beschlussvorlage. Auf signifikante Abweichungen gegenüber dem Vorjahresplan geht er im Einzelnen ein.

Im Bereich Straßen- und Brückenbau seien für das Jahr 2017 investive Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 3.200.000 Euro geplant.

Wie im Vorjahr, sei auch für das Haushaltsjahr 2017 eine Entnahme aus der Erneuerungsrücklage zur Gesamtfinanzierung vorgesehen. 211.000 Euro seien hierfür kalkuliert worden. Eine entsprechende Kreditaufnahme sei daher entbehrlich.

Erfreulich sei insbesondere, dass in diesem Jahr endlich der Ausbau der K 31 zwischen Wittorf und Bardowick begonnen werden könne. Im Jahr 2017 würden die ersten beiden Bauabschnitte, beginnend mit der Ortsdurchfahrt Bardowick und anschließend die Strecke zwischen Bardowick und Ortseingang Wittorf realisiert werden. Im dritten Bauabschnitt werde dann im Jahr 2018 die Ortsdurchfahrt Wittorf ausgebaut werden.

Im Vermögensplan 2017 sei nun in Ausführung des Kreistagsbeschlusses vom 20.06.2016, erstmals die Finanzierung des Neubaus des zentralen Betriebshofes in Scharnebeck veranschlagt.

Wie in der Beschlussvorlage erläutert, sei aktuell von einem gesamten Investitionsvolumen in Höhe von 6.700.000 Euro auszugehen. Für die im Haushaltsjahr 2017 veranschlagten Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro für den erforderlichen Grunderwerb und Planungsleistungen, sei zur Gegenfinanzierung eine Entnahme aus der Erneuerungsrücklage in Höhe von 500.000 Euro sowie eine Kreditermächtigung in gleicher Höhe erforderlich.

r die weiteren Kosten in Höhe von 5.700.000 Euro seien entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 veranschlagt worden.

KTA Thiemann merkt im Hinblick auf die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Entnahme aus der Erneuerungsrücklage an, dass diese Rücklage seines Erachtens primär zur Finanzierung notwendiger Ausbaumaßnahmen im Bereich der Straßen und Brücken vorgesehen sei; nicht aber zur Finanzierung eines Betriebshofes.

BL Seegers erläutert, dass nach der Eigenbetriebsverordnung aus dem Jahresgewinn Rücklagen für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Betriebes zu bilden seien (Erneuerungsrücklage). Die Rücklagenentnahme beschränke sich jedoch nicht ausschließlich auf die Erneuerung von Verkehrsinfrastruktur, sondern sei generell für investive Maßnahmen zur technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung des Betriebes möglich.

Der Wirtschaftsprüfer, Herr Dr. Spils ad Wilken, habe dieses im Hinblick auf die Betriebshoffinanzierung explizit bestätigt.

Wie bereits erläutert, sei für das Jahr 2017 auch eine Entnahme in Höhe von 211.000 Euro für Straßen- und Brückenbaumaßnahmen eingeplant. Im Jahr 2016 seien es 313.000 Euro gewesen.

KTA Mues stellt die Frage, in welcher Höhe aktuell Mittel aus der Erneuerungsrücklage zur Verfügung stünden.

Bereichsleiter Rux erläutert, dass aktuell ca. 1.500.000 Euro zur Verfügung stünden. Diese beinhalteten bereits den Ende letzten Jahres zugeführten Jahresüberschuss 2015 in Höhe von ca. 347.000 Euro sowie auch die bislang noch nicht benötigten Finanzierungsmittel für die Baumaßnahmen des Jahres 2016.

BL Seegers weist im Hinblick auf die Stellenübersicht 2017 darauf hin, dass die dort noch mit Fragezeichen gekennzeichneten Verschiebungen im Bereich der Technischen Angestellten aktuell nunmehr durch Stellenbewertungen bestätigt worden seien. Es seien daher tatsächlich 2,00 Stellen mit der Entgeltgruppe 10 und nur noch 1,00 Stelle mit der Entgeltgruppe 9 anzusetzen. Die nunmehr höher bewertete Stelle solle zeitnah ausgeschrieben werden, da der Stelleninhaber zum 31.08.2017 in den Ruhestand eintreten werde.

KTA Nass fragt in diesem Zusammenhang nach der Altersstruktur des SBU und, ob sich auch hier der Fachkräftemangel bei der Nachbesetzung von Stellen bemerkbar mache und das Bewerberaufkommen entsprechend gering sei.

BL Seegers erklärt, dass aufgrund der Alterstruktur des SBU in den nächsten Jahren keine hohe Fluktuation zu erwarten sei.

Der angesprochene Fachkräftemangel mache sich vorwiegend bei der Nachbesetzung von Ingenieursstellen bemerkbar. Aus diesem Grund solle die anstehende Stellennachbesetzung auch schnellstmöglich in die Wege geleitet werden.

KTA Marten weist darauf hin, dass der öffentliche Dienst aufgrund der geringen Einstiegsgehälter für junge Mitarbeiter im Vergleich zur Privatwirtschaft oft den Kürzeren ziehe. Hier seien größere Spielräume notwendig, um Fachkräfte gewinnen zu können.

KTA Thiemann ergänzt, dass leider nach wie vor viele Berufseinsteiger zunächst mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den öffentlichen Dienst eingestellt werden würden. Qualifiziertes Personal orientiere sich dann nachvollziehbar oft anderweitig.

Landrat Nahrstedt betont, dass in der Tat eine höhere Flexibilität des öffentlichen Dienstes bei der Ausgestaltung des Stellenplanes erforderlich sei, um in Zeiten des Fachkräftemangels konkurrenzfähig zu bleiben.

 

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Beschluss

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

 

 

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2017 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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