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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

29.11.2005 - 7.1 Baumfällaktion K28 Barendorf - Vastorf

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

KTA Sprinz fragt, ob die Baumfällungen an der K28 (Barendorf – Vastorf) der Art und Menge nach tatsächlich notwendig gewesen seien und ob der Fachdienst Umwelt sowie die Gemeinde Vastorf (wegen der vorhandenen Baumschutzsatzung) beteiligt waren. Insbesondere interessiere sie, warum neben den 17 Pappeln auch eine Eiche gefällt wurde.

BL Scholz erläutert die Rechtslage: die Baumfällaktion der Pappeln sei bereits vor Jahren mit dem Fachdienst Umwelt abgestimmt worden. Pappeln sollen grundsätzlich dort entfernt werden, wo sie aufgrund eines hohen Totholzanteils mit zunehmenden Alter eine Gefahrenstelle darstellen. Was die Baumschutzsatzung angeht, gelte hier das höherrangige Recht des Niedersächsischen Straßengesetzes, das SBU das Recht einräumt, ohne vorherige Beteiligung bei Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben der Unterhaltung sowie bei Gefährdung der Verkehrssicherheit entsprechende Entscheidungen zu treffen.

BL Krug ergänzt, dass die Fällung der Eiche von ihm aus Verkehrssicherheitsgründen angeordnet wurde. Die Eiche stand an einer landwirtschaftlichen Auf- bzw. Ausfahrt und nahm die Sicht für den fließenden Verkehr. Wegen der konkreten Verkehrsgefährdung musste die Anordnung so getroffen werden.

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Abstimmungsergebnis

 

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