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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

24.05.2017 - 2 Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit d...

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Wortprotokoll

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 15:00 Uhr. Sie stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Frau Wölk wird als beratendes Mitglied des Ausschusses verpflichtet und ihr wurde erläutert, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten habe. Die Pflichtenbelehrung wird durchgeführt und auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 40 – 42 NKomVG wird hingewiesen. Die §§ 40 – 42 NKomVG liegen Frau Wölk im Wortlaut vor.

 

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