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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

11.04.2005 - 4 Antrag der GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 28.01.2...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

Herr Krause und Herr Jäger von der Avacon AG referieren anhand von Folien über die Einflussnahme der garantierten Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf den Strompreis. Danach wirkt sich die gewährte Einspeisevergütung für im Landkreis Lüneburg erzeugten Solarstrom nicht unmittelbar auf die Preisgestaltung der Avacon AG aus. Vielmehr greifen hier die im EEG verankerten Wälzungsmechanismen, nach denen vom Verband der Netzbetreiber VDN e.V. beim VDEW eine bundesweite Ausgleichsregelung vorgenommen wird.

 

Jeweils vierteljährlich werden alle in der Bundesrepublik aufgenommenen und nach dem EEG vergüteten Strommengen regenerativer Energieträger erfasst, deren Anteil an der Gesamtstrommenge ermittelt und danach eine vom örtlichen Energieversorger zu einer bestimmten Durchschnittsvergütung abzunehmende Quote für Strommengen nach dem EEG festgesetzt.. Im laufenden Quartal beträgt die Quote 9,80 % zu einer Durchschnittsvergütung von 9,54 Cent/kWh. Bei der Kalkulation des örtlichen Stromtarifs erfolgt dann eine Rückwälzung auf den Abnehmer. Im Ergebnis zahlt also der Stromkunde im Landkreis Lüneburg sowohl den in Bayern erzeugten Solarstrom, als auch den in Windparks im Wattenmeer erzeugten Strom mit. Den weit größten Anteil bei den EEG-Strommengen nimmt mit derzeit ca. 65 % der durch Windenergieanlagen erzeugte Strom ein. Es folgen die Wasserkraftwerke (ca. 20 %) und Biomasseanlagen (ca. 13 %). Der Solarstrom nimmt bislang mit 1,14 % eher eine Außenseiterrolle ein. Die wird sich nach den Prognosen des VDN auch bis zum Jahre 2010 nicht ändern.

 

Der derzeitige durchschnittliche Strompreis der Avacon AG beträgt brutto 18,00 Cent/kWh. Davon entfallen 0,65 Cent/kWh auf die abzunehmende EEG Quote. Betrachtet man die Entwicklung des genehmigten Allgemeinen Tarifes der Avacon AG in Niedersachsen ist festzuhalten, dass sich die Vergütung für Erzeugung, Transport und Vertrieb seit 1998 nicht erhöht hat. Kostensteigernd haben sich letztlich das EEG, das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), die Stromsteuer und die auf alles zu entrichtende Mehrwertsteuer ausgewirkt. Hingewiesen wir noch auf das „Doppelvermarktungsverbot“, wonach der von Naturstrombeziehern finanzierte EEG-Strom („Natur-Watt-Produkte“) nicht noch einmal in die Kalkulation des Allgemeinen Tarifs einfließt. Die von den Referenten aufgelegten Folien liegen dem Protokoll an.

 

Nach dem Vortrag erfolgt eine kurze, teils kontrovers geführte Aussprache.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Ausführungen der beiden Referenten von der Avacon AG werden zur Kenntnis genommen. Das Thema wird jetzt in den Fraktionen weiter beraten. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen eine Beschlussvorlage zu fertigen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -

 

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