07.11.2018 - 5 Einzelhandelsgutachten von Dr. Lademann und Par...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 07.11.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Regional- und Bauleitplanung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
BR’in Schlag erläutert die Rahmenbedingungen und landesplanerischen Vorgaben für den Themenbereich Einzelhandel im Regionalen Raumordnungsprogramm, die in dem von Dr. Lademann und Partner erarbeiteten Einzelhandelsgutachten umgesetzt werden.
KTA Walter bittet um eine Information an die Kommunen, bis wann eine Stellungnahme zum Einzelhandelsgutachten möglich ist.
KTA Koch erkundigt sich, inwiefern eine gesonderte Vorstellung der Ergebnisse des Einzelhandelsgutachtens in den kommunalen Gremien möglich ist.
BR’in Schlag erklärt, dass es aus zeitlichen und personellen Gründen nicht möglich sei, einzelne Themen gesondert in jeder Kommune vorzustellen. Die Kommunen wurden umfangreich bei der Informationsveranstaltung am 15.10. informiert und beraten. Zudem ist auch dieser Ausschuss öffentlich und eine Teilnahme wäre möglich gewesen. Die durchgeführte Informationsveranstaltung fand außerhalb des förmlichen Verfahrens statt und ist somit bereits eine zusätzliche Serviceleistung an die Kommunen. Des Weiteren könnten die Informationen zudem in Einzelfällen von den Vertretern der Samtgemeinden auch an die Gemeinden weitergegeben werden.
KTA Blume trägt vor, das das Büro Dr. Lademann und Partner von den Gemeinden auf eigene Kosten eingeladen werden könne.
BR´in Schlag stimmt dem Vorschlag zu und verdeutlich, dass der Landkreis hiermit selbstverständlich einverstanden wäre.
Herr Böhm vom Büro Dr. Lademann und Partner stellt die Zwischenergebnisse des Einzelhandelsgutachtens vor.
KTA Gros erkundigt sich zum Thema der flächendeckenden Versorgung bzw. der Versorgungslücken (Folie 10) danach, inwiefern demographische Prozesse und die Rentabilität auch kleinerer Läden bei der Darstellung berücksichtigt wurden.
Herr Böhm erläutert, dass das notwendige Kaufkraftpotenzial von mindestens etwa 3.000 Einwohnern für großflächigen Einzelhandel häufig nicht vorhanden sei. Kleinflächige Einzelhandelsformen seien in bestimmten Lagen sicher denkbar und bedürften keiner raumordnerischen Steuerung.
Auf Nachfrage von KTA Prof. Dr. Bonin erklärt Herr Böhm, dass Einzelhandelseinrichtungen auch außerhalb des Landkreises bestehen, jedoch nicht stark in das Landkreisgebiet hineinwirken.
Im Zusammenhang mit der Abgrenzung der Kongruenzräume (Folie 12) stellt Herr Böhm klar, dass das bisherige zentralörtliche System Grundlage der Abgrenzungen sei. Sofern sich im weiteren Verlauf des Neuaufstellungsverfahrens Änderungen ergeben, werden die Abgrenzungen geprüft.
Bezüglich der künftigen Festlegungen zum Kooperationsverbund Lüneburg – Adendorf – Bardowick (Folie 35) erklärt Herr Böhm auf Nachfrage von KTA Prof. Dr. Bonin, dass die vorgeschlagenen Festlegungen dazu dienen, den bestehenden großflächigen Einzelhandelseinrichtungen über den reinen Bestandsschutz hinaus eine Anpassung an die Marktentwicklung beispielsweise durch Erweiterungen in begrenztem Rahmen und nur in festgelegten Sortimentsbereichen zu ermöglichen.
KTA Blume plädiert dafür, die Grundzüge der Planung so zu formulieren, dass eine gewisse Flexibilität für die zukünftige Entwicklung erhalten bleibt und aufwendige Zielabweichungsverfahren möglichst vermieden werden.
KTA Dr. Voltmann-Hummes gibt zu bedenken, dass anders als etwa bei Städten im Ruhrgebiet, bei denen große Fachmarktzentren Innenstädte stark beeinträchtigt hätten, die Schwierigkeit einer Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben in der Hansestadt Lüneburg darin bestehe, dass es keine ausreichenden Flächenreserven im Stadtgebiet gebe.
Herr Böhm erläutert, dass im Nachgang der Informationsveranstaltung für die Kommunen die Hansestadt sich dahingehend geäußert hat, dass bei attraktiven Ansiedlungsvorhaben durchaus Flächen zur Verfügung gestellt würden. Es könne nicht im Interesse der Hansestadt liegen, dass beispielsweise ein großflächiges Einrichtungshaus nicht im Oberzentrum, sondern in Bardowick oder Adendorf angesiedelt werde, die zunächst einmal als Grundzentren einzustufen seien.
KTA Gödecke erklärt, dass die stringentere Regelung dem Schutz der Innenstadt Lüneburgs diene und daher nachvollziehbar sei. Er schlägt vor, dass sich die drei Kommunen hinsichtlich der genauen Definition der Sortimente selbst abstimmen.
Herr Böhm erklärt, dass die Aussage der Hansestadt bisher nur mündlich erfolgte, Bardowick sei in der Stellungnahme nicht auf die Sortimente eingegangen, von Adendorf sei noch keine Stellungnahme eingegangen.
BR’in Schlag ergänzt, dass sich Adendorf in einem Austauschgespräch zum Thema Einzelhandelskonzept Adendorf sowie Landkreis Lüneburg dahingehend geäußert habe, dass die bestehenden Standorte beibehalten, aber nicht weiterentwickelt werden sollen.
KTA Christmann vertritt die Meinung, dass der Landkreis die Aushandlung der Festlegung nicht in die Hand der Gemeinden legen, sondern als Planungsträger unter Berücksichtigung der Stellungnahmen selbst entscheiden müsse.
Herr Böhm erläutert auf Nachfrage von KTA Gödecke, dass in der Stadt Bleckede bei der Festlegung einer mittelzentralen Teilfunktion Einzelhandel die Entwicklung großflächigen Einzelhandels im aperiodischen Bereich – etwa eines Baumarktes – in größerem Maße als ohne entsprechende Festlegung möglich ist. Sofern Gemeinden hinsichtlich der zentralörtlichen Funktion herabgestuft werden, besteht Bestandsschutz, Erweiterungen sind dann aber eingeschränkt. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass dann kein großflächiger Einzelhandel mehr zulässig ist. Auch in Orten ohne zentralörtliche Funktion kann großflächiger Einzelhandel zur Sicherung der Nahversorgung zulässig sein, wenn das Vorhaben der wohnortnahen Grundversorgung dient und nachgewiesen werden kann, dass mindestens 50 % des Umsatzes aus dem fußläufigen Einzugsgebiet stammen. Dies wäre z.B. in Embsen der Fall.
Herr Böhm stellt auf Nachfrage von KTA Christmann klar, dass der Gemeinde Amt Neuhaus, obwohl sie ihre grundzentrale Funktion zurzeit nicht erfüllen kann, entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten zustehen.
KTA Prof. Dr. Bonin erkundigt sich, ob der Kooperationsverbund auf den gesamten „Speckgürtel“ Lüneburgs ausgeweitet werden kann, sodass beispielsweise ein großer Rossmann in Reppenstedt möglich wäre.
BR’in Schlag weist darauf hin, dass ein Drogeriemarkt nicht dem aperiodischen Bereich, sondern dem periodischen Bereich zuzuordnen sei und damit das eigene Gemeindegebiet als maßgeblicher Kongruenzraum anzuwenden sei.
Herr Böhm ergänzt, dass es sich bei der vorgeschlagenen Regelung für den Kooperationsverbund explizit um eine Ausnahmeregelung handele, die im LROP 2017 für Fachmarktzentren in direkter Nachbarschaft zu Mittel- oder Oberzentren neu geschaffen wurde, wie sie in Bardowick und Adendorf vorzufinden sind. Sie sei deshalb nicht für größere Räume anwendbar.
KTA Walter fragt, inwiefern fehlende ÖPNV-Verbindungen etwa zwischen Deutsch Evern und Melbeck sowie Verkehrsbeziehungen über die Landkreis-Grenzen hinweg bei der Abgrenzung von Kongruenzräumen berücksichtigt wurden.
Herr Böhm führt aus, dass die Abgrenzung auf den Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogramms beruhen. Demnach ist der grundzentrale Verflechtungsbereich das eigene Gemeindegebiet, wobei Umsätze von Außerhalb durch zulässige Streuumsätze in Höhe von bis zu 30% berücksichtigt werden können.
KTA Beenen merkt an, dass bei einer angenommen Fahrentfernung von 6 km der Fokus auf den Autoverkehr liege.
Herr Böhm erwidert, dass gerade im ländlichen Raum davon auszugehen sei, dass ein Großteil der Einkäufe auch zukünftig mit dem Auto getätigt würde.
KTA Kork fragt, inwiefern bei der Prüfung des Nahversorgungsstandortes Hohnstorf berücksichtigt wurde, dass aufgrund der verkehrlichen Situation Einwohner aus Lauenburg in Hohnstorf einkaufen.
Herr Böhm erläutert, dass dies nicht berücksichtigt werden kann, da Lauenburg als Zentraler Ort über eine Einzelhandelsversorgung verfüge, die durch eine weitere Entwicklung in Hohnstorf nicht beeinträchtigt werden darf. Da der Einzelhandel in Hohnstorf Bestandsschutz genieße, sei eine Ausweisung als Nahversorgungsstandort aber auch nicht erforderlich.
Auf Nachfrage von KTA Gödecke zum Fazit für die mittelzentrale Teilfunktion von Bleckede erklärt Herr Böhm, dass eine Beibehaltung trotz der faktischen Ausstattungsmängel in Bleckede zur perspektivischen Sicherstellung der Versorgung im östlichen Landkreisgebiet zu vertreten sei.
BR’in Schlag weist darauf hin, dass bei der Festlegung der Zentralen Orte auch andere Infrastruktureinrichtungen berücksichtigt werden müssen. Die Überprüfung der Zentrenstruktur im Landkreis ist in Bearbeitung. Im Thema Einzelhandel werde unter Berücksichtigung von Rückmeldungen aus der Kreistagspolitik mit dem jetzigen Diskussionsstand weitergearbeitet. Sie sichert zu, dass die Präsentation kurzfristig in Allris zur Verfügung gestellt wird.
KTA Prof. Dr. Bonin kündigt an, dass die Politik der Verwaltung Eckpunkte für die Planung vorgeben wolle.
KTA Blume sieht das Zentrale Orte-System und die Festlegung von Entwicklungsaufgaben als wichtige Grundlagen für das RROP, die kurzfristig bearbeitet werden sollten. Er bittet um die Weiterleitung der gemeindlichen Stellungnahmen zum Einzelhandelsgutachten, was von BR’in Schlag zugesichert wird.
KTA Gros bittet die Verwaltung um eine fachliche Bewertung der verschiedenen Wünsche aus der Politik.
KTA Prof. Dr. Bonin plädiert dafür, bei der Neuaufstellung des RROP weniger auf detaillierte Regelungen zu fokussieren als auf kreative und visionäre Entwicklungsstrategien.
KR’in Vossers bittet um entsprechende konkrete Ideen aus der Politik.
KTA Hoffmann bittet um eine Kurzfassung der von der Politik zu treffenden Entscheidungen zum Einzelhandel.