23.05.2005 - 8 Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 23.05.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
Wortprotokoll
TOP 8.1 Hausschwammsanierungen
Kreishaus
KAR Beyer berichtet über den Fortgang der
Hausschwammsanierung im Altbau der Kreisverwaltung. Der ursprünglich als
Brandschutzsanierung begonnene Sanierungsabschnitt wurde Anfang April fertig
gestellt und wieder in Nutzung genommen. Jetzt wurde In den daran angrenzenden
Büros ein massiver Befall durch Echten Hausschwamm und Hausporling
festgestellt. Dazu gesellen sich erhebliche Braunfäuleschäden. Im Ergebnis muss
der betroffene Fassadenbereich komplett entfernt und erneuert werden. Dazu
bedarf es einer Baugenehmigung und einer denkmalrechtlichen Genehmigung die am
10.05. bei der Stadt Lüneburg beantragt worden sind. Sobald die Genehmigungen
vorliegen, wird die Sanierung fortgesetzt. Die grob geschätzten
Sanierungskosten liegen bei ca. 40.000 . Weitere Details können dem
beigefügten schriftlichen Bericht entnommen werden.
TOP 8.2 Rauchmelder in öffentlichen Gebäuden
Zurückkommend auf die Anfrage von KTA Schumann-Schilling
im Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen am 17.02.2005 in Dahlenburg
berichtet KAR Beyer, dass nach Rücksprache mit den Brandschutzprüfern
der Einbau von Rauchmeldern bislang neben Bayern und Baden-Württemberg nur noch
in Schleswig- Holstein Pflicht geworden ist. Die oberste Bauaufsicht in
Niedersachsen ist diesen Weg bisher nicht gegangen, da die Überprüfung
schwierig sei und die Erfahrung gezeigt habe, dass viele Rauchmelder schon nach
kurzer Zeit nicht mehr funktionierten.
TOP 8.3 Umsetzung
der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) Energiepass
Ebenfalls auf Anfrage von KTA Schumann-Schilling im
vorgenannten Ausschuss berichtet KAR Beyer über den aktuellen
Umsetzungsstand der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Auf die beigefügte Veröffentlichung wird Bezug genommen. Herzstück der neuen
Verordnung ist der Energiepass. Dieser soll zu Beginn des kommenden Jahres
für Wohn- und Nichtwohngebäude des Bestandes bei Veräußerung oder Neuvermietung
sowie im Neubau Pflicht werden. Der Landkreis wird sich also künftig für seine
Neubauten Energiepässe ausstellen lassen müssen. Für den vorhandenen
Gebäudebestand würde dies nach derzeitigem Sachstand erst erforderlich, wenn
Teile davon veräußert werden sollen.
Die nach § 9 der alten EnEV gebotene Nachrüstung der
Heizkessel ist erfolgt. Auf die diesbezügliche Vorlage 2003/210 wird
hingewiesen.