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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

23.05.2005 - 8 Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten

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Wortprotokoll

TOP 8.1            Hausschwammsanierungen Kreishaus

 

KAR Beyer berichtet über den Fortgang der Hausschwammsanierung im Altbau der Kreisverwaltung. Der ursprünglich als Brandschutzsanierung begonnene Sanierungsabschnitt wurde Anfang April fertig gestellt und wieder in Nutzung genommen. Jetzt wurde In den daran angrenzenden Büros ein massiver Befall durch Echten Hausschwamm und Hausporling festgestellt. Dazu gesellen sich erhebliche Braunfäuleschäden. Im Ergebnis muss der betroffene Fassadenbereich komplett entfernt und erneuert werden. Dazu bedarf es einer Baugenehmigung und einer denkmalrechtlichen Genehmigung die am 10.05. bei der Stadt Lüneburg beantragt worden sind. Sobald die Genehmigungen vorliegen, wird die Sanierung fortgesetzt. Die grob geschätzten Sanierungskosten liegen bei ca. 40.000 €. Weitere Details können dem beigefügten schriftlichen Bericht entnommen werden.

 

 TOP 8.2           Rauchmelder in öffentlichen Gebäuden

 

Zurückkommend auf die Anfrage von KTA Schumann-Schilling im Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen am 17.02.2005 in Dahlenburg berichtet KAR Beyer, dass nach Rücksprache mit den Brandschutzprüfern der Einbau von Rauchmeldern bislang neben Bayern und Baden-Württemberg nur noch in Schleswig- Holstein Pflicht geworden ist. Die oberste Bauaufsicht in Niedersachsen ist diesen Weg bisher nicht gegangen, da die Überprüfung schwierig sei und die Erfahrung gezeigt habe, dass viele Rauchmelder schon nach kurzer Zeit nicht mehr funktionierten. 

 

TOP 8.3            Umsetzung der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) – „Energiepass“

 

Ebenfalls auf Anfrage von KTA Schumann-Schilling im vorgenannten Ausschuss berichtet KAR Beyer über den aktuellen Umsetzungsstand der EU-Richtlinie zur „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“. Auf die beigefügte Veröffentlichung wird Bezug genommen. Herzstück der neuen Verordnung ist der „Energiepass“. Dieser soll zu Beginn des kommenden Jahres für Wohn- und Nichtwohngebäude des Bestandes bei Veräußerung oder Neuvermietung sowie im Neubau Pflicht werden. Der Landkreis wird sich also künftig für seine Neubauten Energiepässe ausstellen lassen müssen. Für den vorhandenen Gebäudebestand würde dies nach derzeitigem Sachstand erst erforderlich, wenn Teile davon veräußert werden sollen.

 

Die nach § 9 der „alten“ EnEV gebotene Nachrüstung der Heizkessel ist erfolgt. Auf die diesbezügliche Vorlage 2003/210 wird hingewiesen.

 

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