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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

13.02.2018 - 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ord...

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Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende KTA Führinger eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.

 

Anschließend erteilt er Ltd. KVD Maul das Wort, der über eine Anfrage der Landeszeitung berichtet, Filmaufnahmen in der heutigen Sitzung anfertigen zu wollen. Grundsätzlich rfen nach den Regelungen im § 4 der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung angefertigt werden. Die Anfertigung der Aufnahmen ist dem Vorsitzenden vor dem Beginn der Sitzung anzuzeigen, was seitens der Verwaltung geschehen ist. Der Vorsitzende hat die Mitglieder der Vertretung zu Beginn der Sitzung zu informieren, was er gerade getan hat. Abgeordnete können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Das Verlangen ist gegenüber dem Vorsitzenden geltend zu machen und im Protokoll zu dokumentieren. Der Vorsitzende hätte dann im Rahmen seiner Ordnungsgewalt dafür Sorge zu tragen, dass die Aufnahmen unterbleiben. Auf eine entsprechende Abfrage im Ausschuss ergeben sich keine Wortmeldungen, so dass seitens des Vorsitzenden festgestellt wird, dass gegen das Fertigen von Film- und Tonaufnahmen keine Bedenken bestehen.

 

Der Vollständigkeit halber wird noch darauf hingewiesen, dass Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Abgeordneten, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Beschäftigten des Landkreises nur zulässig sind, wenn diese Personen eingewilligt haben.

 

Nachdem dieser Punkt geklärt ist, begrüßt der Vorsitzende KTA Führinger die Anwesenden und hier neben den eingeladenen Ausschussmitgliedern und den Mitarbeitern der Verwaltung besonders
Herrn Herbert Buddelmeyer vom Architekturbüro BOCKLAGE+BUDDELMEYER, Herrn Ulrich Jarke vom Architekturro ERNST² Architekten AG und Herrn Jörg Junker, der den Landkreis Lüneburg in seiner Bauherrenfunktion unterstützt.

 

Anschließend schlägt er zum Ablauf vor, die ggf. im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandelnden Anfragen in einem gesonderten Block zusammenzufassen.

 

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